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Wirtschaft
Steuerausfälle vermeiden
Sehr geehrte Frau Kanzlerin,
ich habe eine Frage in Bezug auf der geltenden Finanzpolitik.
In Deutschland ist es nach geltenden Umsatzsteuerrecht so, dass es eine Ist-Besteuerung gibt (besteuert wird erst, wenn das Geld fließt (§20UStG)), der Vorsteuerabzug beim Empfänger steht jedoch bereits mit Eingang der Rechnung zu. Zur Folge hat dies, dass einige Umsätze unbesteuert bleiben, der Vorsteuerabzug jedoch bereits gezogen wird, dadurch entstehen echte Steuerausfälle (durch Unternehmer), die hingenommen werden.
Ich verstehe nicht, warum der §13b UStG (Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger) nicht generelle Anwendung findet.
Wir würden somit klare Steuerausfälle vermeiden und ein übersichtlicheres System schaffen.
Deutschland hat kein Geld zu verschenken, auch nicht an Unternehmer!
Weiterhin ist mir unklar, warum Finanzbehörden (Finanzämter) in die Länderhoheit fallen. Es werden in diesen Ämtern doch zum größten Teil Bundessteuern festgesetzt und vereinnahmt. Länder mit weniger Geld sparen beim Personal ein, da sie sich diese in dem Umfang nicht leisten können. Was hat das zur Folge? Wir verzichten auf eine angemessene Überprüfung der Steuerfälle und dünnen die Seite aus, die für die Einnahmen verantwortlich ist. Das Geld was auf Grund der mangelhaften Ausstattung verloren geht fließt durch den Länderfinanzausgleich ja wieder zu. Was hat das zur Folge? Es fehlt nicht nur dem armen Bundesland Geld, sondern auch die die Geld verdienen und damit Kindergärten ausstatten könnten, Schulen bauen etc. müssen es hergeben. Jedes Bundesland baut unnötige Verwaltungen auf (Senatsverwaltungen, OFD'en usw, auch das frisst unser Geld), steuern wir es doch zentral!
Bitte ändern sie das, im Interesse Deutschlands.
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