Sehr geehrte Frau Vogel,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Eltern, die Arbeitslosengeld II (ALG II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende - erhalten und deren Kinder eine Behinderung haben, können keinen Anspruch auf zusätzliche ALG-II-Leistungen („Mehrbedarf“) erheben. Erwerbsunfähige Erwachsene, also über 15 Jahre, erhalten den Zuschlag deshalb, weil sie sich nichts hinzuverdienen können. Für Kinder unter 15 Jahre gilt diese Regelung nicht.
Allerdings könnten Sie überprüfen lassen, ob die von Ihnen geschilderte Situation unter die Härtefallregelung der Grundsicherung für Arbeitsuchende fällt. Der Leistungsanspruch für Härtefalle gilt, wenn Hilfebedürftige einen „unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben“. Dazu zählen auch Menschen, denen durch eine chronische Krankheit oder Behinderung höhere Kosten entstehen. Für die Feststellung der Voraussetzungen sind die örtlichen Leistungsträger zuständig.
Weitere Informationen darüber, welche Anstrengungen die Bundesregierung unternimmt, um die Teilhabe behinderter Menschen zu fördern, entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-behinderter-Mensche...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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