Sehr geehrter Herr Scherer,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Integration ausländischer Mitbürger ist ein zentrales Anliegen der Integrationspolitik der Bundesregierung. Sich der Gemeinschaft unserer Gesellschaft zugehörig zu fühlen verlangt auf der einen Seite Aufnahmebereitschaft der Mehrheitsgesellschaft. Auf der anderen Seite ist die Bereitschaft der Zugewanderten, sich an die Regeln und Gesetze des Aufnahmelandes zu halten und sich selbst um die Integration zu bemühen, unabdingbar. Tatsache ist: Die große Mehrheit der bei uns lebenden Ausländer integriert sich gut und mit Erfolg, beachtet die Normen in der Bundesrepublik und wir alle profitieren letztlich davon.
Für Fälle von Verstößen gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften im Aufenthalts-, Ausweisungs- und Abschiebungsrecht, die den zuständigen Behörden die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten geben. So kann zum Beispiel ein Ausländer ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. Das trifft im Regelfall bei rechtskräftiger Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu. Bei Verurteilung zu drei Jahren oder länger ist die Ausweisung sogar zwingend geboten. Weitere Einzelheiten sind im Aufenthaltsgesetz geregelt. Die Ausweisungs- und Abschiebungsgründe sind in den vergangenen Jahren insbesondere durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz und das Zuwanderungsgesetz erweitert worden.
Einen besonderen Ausweisungsschutz genießen bestimmte Ausländer. Zum Beispiel dann, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen und sich fünf Jahre hier aufhalten. Das betrifft anerkannte Flüchtlinge und solche, die familiär mit deutschen Staatsangehörigen verbunden sind. Auch für Minderjährige gibt es einen besonderen Ausweisungsschutz. Die zuständigen Behörden haben den notwendigen Ermessensspielraum.
Hinsichtlich der von Ihnen genannten Strafverfahren ist zu beachten: Die Rechtsprechung ist nach Artikel 20 des Grundgesetzes nur an Gesetz und Recht gebunden, unsere Richter entscheiden unabhängig nach Artikel 97 des Grundgesetzes.
Es gibt eine Vielzahl von Beispielen erfolgreicher Integration. Millionen Menschen mit Migrationshintergrund tragen inzwischen als Arbeitnehmer in erheblichem Maße zu unserem Wohlstand bei, zahlen Steuern und Sozialbeiträge. Besonders junge Migranten holen bei der Bildung auf. Zuwanderern gelingt verstärkt der soziale Aufstieg. Zudem schaffen viele der mehr als 600.000 Unternehmer mit ausländischen Wurzeln selbst Arbeits- und Ausbildungsplätze. So wird heute mehr als jeder 20. Arbeitsplatz in Deutschland von einem Migrantenunternehmen gestellt.
Der soziale Schutz muss auch Menschen mit Migrationshintergrund umfassen. Sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, haben auch hier lebende Ausländer Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen. Das gilt für die von Ihnen genannte Sozialhilfe und weitere Leistungen, wie zum Beispiel Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Sozialhilfe erhält, wer in Not gerät und nicht aus eigener Kraft ein menschenwürdiges Leben führen kann und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann. Sozialhilfe ist somit weder ein Almosen noch eine – wie Sie schreiben – „Belohnung“ für Straftäter, sondern eine gesetzlich verankerte Unterstützung. Grundsicherung für Arbeitsuchende ist darauf gerichtet, erwerbsfähigen Menschen in Notlagen schnelle und umfassende Hilfe und Unterstützung zur Selbsthilfe zu bieten. Sie ist vorrangig auf die Eingliederung in Arbeit gerichtet. Derjenige, der trotz umfassender Bemühungen keine Arbeit finden kann oder mit seiner Arbeit ein Einkommen erzielt, mit dem der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, hat bei Vorliegen von Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Es wird auch ergänzend (aufstockend) zum Einkommen gewährt.
Details siehe hier: http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a721-soziale-... Nähere Informationen zum Thema Migration finden Sie hier: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Mig... http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschuere...
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 11. Juli 2011
1.
am 15. Juli 2011
2.
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