Sehr geehrter Herr Schilling,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Banken die inländische Kreditvergabe an Privatpersonen oder Unternehmen beschränken.
Allgemein gilt, dass Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet sind, eine Kreditwürdigkeitsprüfung vorzunehmen. Zudem muss die Bank je nach Risikogehalt des Geschäfts bzw. der Bonität des Schuldners Eigenkapital vorhalten. Insofern ist es durchaus möglich, dass Banken aufgrund der Ergebnisse der Kreditwürdigkeitsprüfung einzelne Kreditanträge ablehnen. Existenzgründer können auf Schwierigkeiten stoßen, eine Finanzierung zu finden, weil sie zum Beispiel nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen.
Die Bundesregierung will die Gründungskultur in Deutschland stärken. Sie unterstützt daher Unternehmensgründer mit einem umfangreichen Förder- und Beratungsangebot.
Alle Informationen finden Sie unter "Gründerland Deutschland": http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Mittelstand/existenzgr...
Hilfe und Unterstützung bieten auch die Kammern (IHK und HWK) sowie die Informationsangebote des BMWi - www.existenzgruender.de.
Die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums bietet Informationen zu den mehr als 1000 Förderprogrammen von Bund, Ländern und Europäischer Union: http://www.foerderdatenbank.de/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 03. August 2011
1.
am 04. August 2011
2.
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