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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Ute Echtle am 27. Juli 2011
14317 Leser · 2 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

Abmahnungswelle in Deutschland

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

mein Name ist Ute Echtle und ich betreibe eine kleine Hundepension und Hundeschule in Gengenbach und bin ein 1-Mann/Fraubetrieb.
Diese Woche wurde ich zum 2.ten Mal von Rechtsanwälten belästigt, die mich abmahnen wollen, weil ich ein Luftbild der Fa. Google (GoogleEarth) die meiner Meinung nach kostenlos war auf meiner Homepage weggestellt habe. In zahlreichen Foren wird das Urheberrecht mehr als bemängelt. Wie soll ein "normaler" Bürger dies noch verstehen, wenn sich derzeit sog. "Rechtsgelehrte" ständig damit herumschlagen und keine vernünftige Lösung finden. Hier ist der Gesetzgeber endlich zu Erstellung einer klaren und verständlichen Regelung gefordert. Die 2 Abmahnung: Eine Rechtsanwalts-kanzlei hat in den vergangenen Tagen verschiedene Heimtierbedarfsgeschäfte schriftlich abgemahnt, die den Artikel „Schinkenknochen“ mit der Bezeichnung „Parma-Schinkenknochen“ vertreiben.
Beauftragt wurde die Kanzlei durch das „Consorzio del Prosciutto di Parma“. Dies ist doch eine Frechheit.
Das Begründungsschreiben gibt an, dass es sich bei der Bezeichnung „Parmaschinken“ um einen rechtlich geschützten Begriff handelt, dessen Verwendung für Heimtierprodukte untersagt ist. Wo gibt es denn so was.
Muss ich alles was ich auf meine Homepage schreibe prüfen lassen, dann kann ich das Internet abschalten, denn die ganzen Prüfungen kann ich nicht bezahlen und zum Arbeiten komme ich dann auch nicht mehr. Wenn das so weitergeht, dann bekommt der Staat bald eine Insolvenz mehr. Das soziale Netz fängt mich ja auf.
Ich musste Ihnen diesen Text schreiben, sonst bekomme ich einen Kropf!!

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den beschriebenen Missstand zu beheben?

Mit freundlichen Grüßen
Ute Echtle

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 29. August 2011
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Echtle,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Frage nach Abmahnungen betrifft verschiedene rechtliche Vorschriften, die sowohl dem Schutz des Verbrauchers als auch dem Schutz von Urhebern und sonstigen Rechteinhabern dienen. Das Bundespresseamt kann und darf an dieser Stelle keine Rechtsberatung vornehmen.

Jeder Fall ist im Übrigen anders gelagert. Grundsätzlich gilt jedoch folgendes: Bei vielen Fällen von Abmahnungen handelt es sich um Verstöße gegen das Urheberrecht oder gegen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Urhebergesetz (UrhG) schützt die Urheber von Werken aus Literatur, Wissenschaft und Kunst in ihren geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Das UWG dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.

Bedient sich ein Dritter unbefugt eines Werkes, könnte er gegen Rechte verstoßen, die dem Urheber zustehen (Veröffentlichungs-, Verwertungs- sowie Nutzungsrechte). Gemäß § 97 UrhG kann derjenige, der sein Urheberrecht verletzt sieht, vom „Täter“ verlangen, dass er diese Beeinträchtigung beseitigt; bei Wiederholungsgefahr kann der Rechteinhaber auf Unterlassung klagen, oft auch einen Schadensersatz verlangen. Vor einem gerichtlichen Verfahren soll gem. § 97a UrhG eine Abmahnung erfolgen.

Es obliegt jedem Bürger, Unternehmer und auch Kleingewerbetreibenden, sich über bestehende Gesetze, wie z.B. auch das Markenrecht, zu informieren. Dass der Begriff "Parmaschinken" nicht frei verwendbar ist, war immer wieder Thema in den Medien, da es mehrere Urteile zu dieser geschützten Ursprungsbezeichnung gab.

Dass google earth nicht ohne weiteres auf einer kommerziellen Website benutzt werden kann, ergibt sich bereits aus deren Nutzungsbestimmungen. Auf Ihrer eigenen Website haben Sie ja auch Nutzungsbedingungen formuliert, von denen Sie erwarten, dass sie eingehalten werden. Im Zweifelsfall berät die Wettbewerbszentrale oder die Industrie- und Handelskammer.

Zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern ist im Wettbewerbs- wie im Urheberrecht der Aspekt der massenweisen Abmahnungen, die nur dazu dienen, sich zu bereichern, berücksichtigt: So regelt § 8 UWG in Absatz 4 die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Erfolgte die Abmahnung z.B. nur zu dem Zweck, die Kosten der Rechtsverfolgung zu kassieren, gilt dies als unzulässig und missbräuchlich.

Weitere Informationen finden Sie hier: Urhebergesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html, http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8.html Markengesetz: http://bundesrecht.juris.de/markeng/__1.html Verordnung Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:... Eintragung des Parmaschinkens als geschützt Ursprungsbezeichnung: http://ec.europa.eu/agriculture/quality/door/registeredNa...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Bea Schmidt
    am 05. August 2011
    1.

    Wie ich kürzlich im NDR Fernsehen gesehen habe, werden auch Internet-Nutzer willkürlich abgemahnt - man holt sich von Seiten der Abzocker einfach die IP-Adressen und verschickt Abmahnungen. Die Opfer können nicht einmal beweisen, dass sie nichts falsch gemacht haben und müssen zahlen - und das Justizministerium "sieht keinen Handlungsbedarf"... Wirklich nur noch "ohne Worte"...

  2. Autor Martin G.
    am 08. August 2011
    2.

    Solange die FDP das Justizministerium bedient, wird dieser missliche Zustand bleiben, leider.

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