Sehr geehrter Herr Rittner,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Nach Ereignissen wie dem schrecklichen Terroranschlag eines Einzeltäters in Norwegen fragen viele Menschen nach den Ursachen solcher Taten und haben Vorschläge, um sie zu vermeiden. Dazu gehört auch ein Verbot gewaltverherrlichender Computerspiele, sogenannter „Killerspiele“.
Gewaltdarstellung ist in Deutschland nach § 131 des Strafgesetzbuches strafbar. Auch im Internet; es ist kein rechtsfreier Raum. Es gibt - in einem abgestuften System - ein umfassendes Herstellungs- und Verbreitungsverbot für gewaltverherrlichende oder -verharmlosende Spiele.
Gerichte oder Strafverfolgungsbehörden prüfen, ob ein Computerspiel gegen diese Norm verstößt. Die Bundesregierung prüft das nicht im Einzelfall – nach unserem klaren System der Gewaltenteilung sind für diese Überprüfung die Strafverfolgungsbehörden zuständig.
Computerspiele sind längst Teil unserer Alltagskultur und nehmen besonders bei Jugendlichen und Kindern viel Raum im Freizeitverhalten ein. Um Junge Leute besser vor medialen Gewaltdarstellungen zu schützen, ist 2003 ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. 2008 ist es noch einmal verschärft worden – unter anderem durch genauere und erweiterte Beurteilungskriterien, um die Werbung für und Abgabe von jugendgefährdenden Spielen leichter verbieten zu können.
Gesetzliche Regelungen und Verbote allein genügen aber nicht, um Jugendliche vor dem Konsum medialer Gewalt zu schützen. Da Kinder und Jugendliche massiv mit den Angeboten verschiedener Medien konfrontiert werden, müssen sie lernen, damit umzugehen. Deshalb bemüht sich die Bundesregierung mit verschiedenen Initiativen, die Medienkompetenz junger Menschen zu stärken.
2003 startete die Initiative "Schau hin! Was Deine Kinder machen!" Sie soll die Öffentlichkeit für das Thema Kinder und Medien sensibilisieren. Um die Filmkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken, hat die Bundesregierung 2005 die Vision Kino GmbH ins Leben gerufen. In den „SchulKinoWochen“ werden Kinofilme im Unterricht aufgearbeitet. Das "Netz für Kinder" bietet einen geschützten Surfraum im Internet und umfasst wichtige Kinderseiten in Deutschland.
Alle staatlichen Maßnahmen ändern allerdings nichts an der besonderen Verantwortung der Eltern für das Wohl ihrer Kinder. So sollten gerade Erziehungsberechtigte die Mindestalterangaben für Filme und Computerspiele ernst nehmen und den Mut haben, auch einmal „Nein“ zu sagen.
Details finden Sie hier
Strafgesetzbuch http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html.
Jugendschutzgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__14.html
Jugendmedienschutz: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Archiv/16-legislatur,...
Die Initiative „Schau hin!“ http://schau-hin.info/
SchulKinoWochen http://www.visionkino.de/WebObjects/VisionKino.woa/wa/CMS...
Die Initiative „Netz für Kinder“ http://www.ein-netz-fuer-kinder.de/gemeinsame_initiative/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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