Sehr geehrter Herr Peters,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Artikel 26 des Grundgesetzes bestimmt, dass zur Kriegsführung bestimmte Waffen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die Bundesregierung legt größten Wert auf eine verantwortungsbewusste und restriktive Politik bei Rüstungsexporten. Sie legt dabei sogar zum Teil strengere Kriterien an, als der „Gemeinsamen Standpunkt der EU für Waffenausfuhren“ fordert.
Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsgütern werden erst nach eingehender Prüfung im Einzelfall erteilt. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass deutsche Rüstungsgüter nicht für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden oder zur Verschärfung von Krisen beitragen.
Die Bundesregierung legt jährlich einen Rüstungsexportbericht vor. Darin sind die Exportgenehmigungen einzeln aufgeschlüsselt.
>> Rüstungsexportbericht für das Jahr 2009 http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,...
>> Weitere Informationen zur Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Aussenwirtschaft/ausse...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 02. September 2011
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am 06. September 2011
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