Sehr geehrter Herr Plum,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Steuern, die Unternehmen und Privatpersonen an den Staat zahlen, tragen maßgeblich dazu bei, die finanzielle Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens zu sichern. Die Liste der öffentlichen Aufgaben, die der Staat im Interesse der Gemeinschaft erledigt, ist lang: Bildung, Infrastruktur, soziale Absicherung, innere und äußere Sicherheit gehören dazu.
Aus den Steuereinnahmen gewährt die Bundesregierung auch Subventionen, also Finanzhilfen und Steuervergünstigungen, die nicht an eine direkte Gegenleistung gebunden sind. Empfänger von Subventionen können sowohl Unternehmen oder Wirtschaftsbereiche (zum Beispiel Bergbau, Landwirtschaft) sein, als auch private Haushalte. Bei privaten Haushalten spricht man von Transferzahlungen oder Sozialleistungen.
Die Bundesregierung überprüft die Subventionen fortwährend systematisch unter gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Aspekten und passt sie gegebenenfalls an oder baut sie ab.
Nachhaltige Erfolge beim Subventionsabbau sind unverkennbar: Die Relation zwischen Subventionsvolumen und Bruttoinlandsprodukt, die seit 1997 lange Zeit bei 1,1 Prozent lag, sinkt 2012 auf 0,8 Prozent und bewegt sich damit auf historisch niedrigem Niveau.
Nach § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft legt die Bundesregierung alle zwei Jahre dem Bundestag und Bundesrat den Subventionsbericht zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushaltsplans vor.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier: http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/2... http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Presse/Pre...
Mit freundlichen Grüßen
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