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Beantwortet
Autor Tilman Kluge am 26. September 2011
12556 Leser · 1 Kommentar

Umwelt und Tierschutz

Wo bleibt die Politik bei »windigen« Dingen?

Manchmal könnte man glauben, der Antrieb von einzelnen WKA oder gar ganzer Windfarmen beruhe zu einem nennenswerten Anteil auf „windigen“ Geschäften oder zumindest „windigen“ Geschäftsangeboten.

Das reicht von prospektbetrügerischen Falschangaben der tatsächlichen Parkleistungen bis hin zu Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme. Selbst Behörden setzen z.B. wider besseres Wissen Rückbausicherheiten nach §35 Abs.5 BauGB fest, die sich schon beim ersten fachkundigen Hinsehen als ex ante (!) z.T. um über 50% zu niedrig erweisen, z.B. 25.000 EUR für eine E-82 (tatsächlich zwingend >100.000 EUR).

Ebenso unseriöse Parallelen tun sich im Bereich entsprechender Pachtersuchen incl. entsprechender Pachtvertragsentwürfe auf. Diese wurden unerfahrenen potentiell überrumpelungsanfälligen Grundstücksverpächtern auch schon einmal in Haustürgeschäft-Manier präsentiert, Bedenkzeitgewährung, wohlmöglich Hinzuziehung eines Anwaltes unerwünscht.

Ebenso wird ausgerechnet seitens derer, die die Subventionen (nicht EEG-Mittel) kassieren behauptet, Windenergienutzung werde nicht subventioniert. Politisches öffentliches Contra? Fehlanzeige!

Wo bleibt hier eine eindeutige öffentlichkeitswirksame Positionierung der Regierungspolitik, sprich auch von Ihnen?

Es kann nicht sein, daß Sie die „Sonnenseite" einer wohin letztendlich auch immer verlaufenden „Energiewende“ als wegweisende Maßnahme Ihrer Regierung hochpreisen, aber nicht (unbeschadet der Pflichten zuständiger Strafverfolgungsbehörden) vor den „Schattenseiten" der Windkraftszene warnen.

Sie müssen doch eigentlich an „WKA-Akzeptanz" in der Öffentlichkeit interessiert sein. Dieser Akzeptanz muß aber Transparenz statt Schweigen oder Verschweigen zugrundegelegt werden können, es sei denn, vieles in diesem Metier wäre informationspolitisch schon jahrelang schiefgelaufen.

Oder wird geschwiegen, weil sonst herauskäme, wievele Politiker aller Parteien nachweislich in planerische und monetäre Ungereimtheiten (um es höflich auszudrücken) involviert sind?

Siehe auch zur Belegführung und Hintergrundinformation

http://www.windknast.de
http://direktzu.energiegipfel.hessen.de/eg-hessen/message...
http://direktzu.energiegipfel.hessen.de/eg-hessen/message...
http://direktzu.energiegipfel.hessen.de/eg-hessen/message...

Mit freundlichen Grüßen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 17. Oktober 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Kluge,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Windenergie hat für unsere Energieversorgung der Zukunft eine große Bedeutung. Das gilt sowohl für Offshore-Windparks als auch für moderne Windkraftanlagen an Land.

  1. 000 installierte Windenergieanlagen an Land versorgen schon heute mehr als zehn Millionen Haushalte mit Strom und vermeiden gleichzeitig 30,2 Millionen Tonnen CO2-Ausstoß. Bis 2030 sollen Offshore-Windanlagen 25 Gigawatt Strom erzeugen und damit die Jahresleistung von rund 20 Atomkraftwerken ersetzen. Das ist Windenergie für die Versorgung von mehr als 25 Millionen Menschen mit sauberem Strom.

Für den Bau neuer oder die Modernisierung vorhandener Windkraftanlagen ist eine hohe Akzeptanz vor Ort ganz maßgeblich. Sie wird durch die frühzeitige und umfassende Information der Bürger erleichtert.

Gemeinsam mit den Ländern will der Bund eine Windpotentialstudie in Auftrag geben. Mit dieser Potentialanalyse entwickeln wir Kriterien für die Ausweisung von neuen Gebieten, die für die Windenergie an Land geeignet sind. Die Möglichkeiten, alte Windanlagen durch neue, leistungsfähigere und effizientere Anlagen zu ersetzen (Repowering), werden mit einer Novelle des Bauplanungsrechts verbessert.

Windenergie wird in vielen Ländern unabhängig von politischer Ausrichtung gefördert, beispielsweise durch Steuergutschriften (PTC in den USA), Quoten- oder Ausschreibungsmodelle (z. B. Großbritannien, Italien) oder Mindestpreissysteme (z. B. Deutschland, Spanien, Österreich, Frankreich, Portugal, Griechenland). Das Mindestpreissystem verbreitet sich immer mehr und erzielt im Mittel einen niedrigeren Strompreis bei höherer Installation an Leistung.

Die Höhe der Vergütung für den Strom hängt von der Energiequelle, der Größe der Anlage, der eingesetzten Technologien und dem Anwendungsbereich ab. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sorgt für den Ausbau der umweltschonenden Erneuerbaren Energien nicht durch Subventionen, sondern durch eine Umlage. Auch die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof haben festgestellt, dass die in Deutschland praktizierte Einspeisevergütung durch das EEG keine Subvention ist.

Sämtliche Regelungen des EEG, ihre Wirksamkeit und die Angemessenheit der Vergütungsregelungen werden im Rahmen von Erfahrungsberichten regelmäßig überprüft, um Fehlentwicklungen zu vermeiden – und um die Regelungen an die Entwicklung der Erneuerbaren Energien anzupassen. Ein wesentliches Merkmal der Vergütungsregelungen ist die kontinuierliche Reduzierung der Vergütungssätze (Degression) für Neuanlagen. Dadurch werden die Technologien schrittweise wettbewerbsfähig.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Tilman Kluge
    am 30. September 2011
    1.

    Siehe auch

    Frankfurter Neue Presse - Artikel vom 29. September 2011, 03.23 Uhr

    http://www.igsz.eu/WEK/Grau.pdf

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