Sehr geehrter Herr Ludewig,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung stellt Datensicherheit, Transparenz und den Schutz der Bürger in den Mittelpunkt ihrer Netzpolitik. Die Nutzung von sozialen Netzwerken wie Facebook wirft schwierige rechtliche Probleme auf, die sorgfältig zu prüfen sind. Das Internet lässt sich eben nur schwer unter deutsches Recht fassen; dies liegt insbesondere an seiner Internationalität.
So kann der deutsche Staat eben keine Datenschutzregelung erlassen, die ein Unternehmen beispielsweise in den USA beachten müsste – mal ganz abgesehen davon, dass Datenschutz in Deutschland im wesentlichen Ländersache ist. Da eine gesetzliche Regelung also kein probates Mittel ist, hat der Bundesinnenminister als ersten Schritt eine Vereinbarung zur Selbstregulierung der Unternehmen initiiert.
Die Bundesregierung selbst ist sehr zurückhaltend, was die Nutzung von Facebook angeht. So ist beispielsweise weder auf
http://www.bundeskanzlerin.de noch auf
http://www.bundesregierung.de ein Facebook-Button vorhanden.
In Deutschland sind 42 Prozent der Internet-Nutzer und 72 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem größten sozialen Netzwerk, Facebook, vertreten. Diese vielen Nutzer sozialer Netzwerke sollen in die Lage versetzt werden, sich selbst eine Meinung zu bilden und zu entscheiden, welche Angebote sie im Internet nutzen – und ob sie beispielsweise über Facebook kommunizieren. Die Bundesregierung hält insofern die Aufklärung der Bürger für wesentlich.
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://tinyurl.com/d83vjsa http://tinyurl.com/82mnxer http://tinyurl.com/cftgbk9
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 15. November 2011
1.
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