Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Philipp Mauch am 28. Oktober 2011
18301 Leser · 9 Kommentare

Wirtschaft

Markenrecht und innovative Geschäftsideen aus Deutschland: Wer schützt die Kleinen vor Patentschutz?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Der deutsche Mittelstand ist nicht nur Motor technologischer Innovationen, sondern auch in der Lage, moderne Marken hervorzubringen, die Menschen weltweit faszinieren. Denken Sie an Bionade, Ritter Sport oder ADIDAS.

Alle diese „Brands“ haben klein angefangen, ohne industrielle Tiefe oder professionellen Marketingapparat. Vater – oder Mutter – des Erfolgs waren schlicht richtig gute, kreative Ideen, die für sich selbst sprachen.

Der Arbeitsmarkt für die jüngeren Generationen lebt mittlerweile von vielen mutigen Kleinunternehmern, die sich ihre eigenen Chancen suchen und mit nichts als ihrer Arbeitskraft und der Unterstützung von Freunden Firmen aufbauen und Arbeitsplätze schaffen.

Die Menschen erfinden sich zunehmend selbst, sie suchen keinen Job, sondern denken sich einfach einen neuen Job für sich aus. Wir halten das für sehr wichtig und schützenswert!

Das Beispiel des Bonner Cafes "Apfelkind" zeigt allerdings, dass das Klima für Markeninnovationen immer rauer wird. Apple übt mit einer Klage auf Verletzung der Markenrechte immensen Druck auf die Gründerin aus. Das Logo von Apfelkind ziert ein Apfel, das ist dem Konzern Anlass genug, mit aller Härte vorzugehen.

Selbstverständlich haben wir Vertrauen in die Gerichte und unser Rechtssystem. Auch respektieren wir die Rechte von Apple in seinem Metier, das freilich nicht im Bereich kinderfreundlicher Cafehäuser liegt. Ferner nutzt es wenig, am Ende Recht zu behalten, wenn der operative Betrieb bis dahin erlahmen kann.

Frau Merkel: Was kann, will oder wird die Bundesregierung tun, um solche innovativen Gründer vor übermächtigen Konzernen zu schützen?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Philipp Mauch
und
Till Stegmeier

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 22. November 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Dr. Mauch, sehr geehrter Herr Stegmeier,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie haben vollkommen Recht: Gründungen stehen für die Schaffung von Neuem, für Kreativität, Einfallsreichtum und unternehmerische Freiheit. Aus Gründungsideen entstehen innovative Produkte und neue Dienstleistungen. Junge Technologieunternehmen schaffen zukunftsfähige Arbeitsplätze. Gründerinnen und Gründer spielen deshalb eine Schlüsselrolle für den Wohlstand in Deutschland.

Die Bundesregierung unterstützt daher Unternehmensgründer mit einem umfangreichen Förder- und Beratungsangebot. >> Informationen zur Gründungsförderung << http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Mittelstand/existenzgr...

Zu einem laufenden Verfahren, wie bei Ihrem Beispiel des Bonner Cafes »Apfelkind«, kann die Bundesregierung nicht konkret Stellung nehmen.

Grundsätzlich ist es aber so, dass bestehende Gesetze, so auch das Markenrecht, für alle gelten: vom großen Unternehmen bis hin zum Kleingewerbetreibenden. Es ist deshalb bei Gründung eines Unternehmens sehr wichtig, sich auch über die rechtlichen Aspekte zu informieren.

Die Bundesregierung bezieht daher auch die Rechtsfragen, die bei einer Gründung zu beachten sind, in ihr Informations- und Beratungsangebot für Existenzgründer mit ein. >> Informationen zum Markenrecht
<<

https://www.existenzgruender.de/markenplaner/hintergrundi...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (9)Schließen

  1. Autor Valentin Vermehr
    am 28. Oktober 2011
    1.

    ... um das aktuelle Beispiel etwas "abzuschwächen". natürlich muss auch ein Konzern wie Apple auf seine Marke achten! Und wenn man nicht auf "Kleine" achtet, geht so was auch schnell mal nach hinten los. Und um nicht den Verdacht aufkommen zu lassen ich bin nur Pro Apple. Ist schon etwas merkwürdig. Anders herum, die Betreiberin wollte ihre "Marke" als Patent eintragen lassen! ->
    "Nach unserer Einschätzung besteht eindeutig eine Verwechslungsgefahr zwischen dem überragend bekannten Apfel-Logo unserer Mandantin und der Wort/Bildmarke Ihrer Mandantin." Besonders sauer stoßen Apple an Römers Logo die Farbgebung, das Blatt am Stiel und die Form des Apfels auf. Zudem schade die "hochgradige" Ähnlichkeit der Wertschätzung des Apple-Logos, so die Einschätzung des mächtigen US-Konzerns. Darum fordere man "Apfelkind" auf, das Patent zurückzunehmen. Und sie bieten ihr auch gleich einen Kompromiss an -> In seinem Schreiben bietet Apple "Apfelkind" jedoch auch einen Vorschlag, den Konflikt zu lösen. Römer solle in ihrem Patentantrag "Apfelkind" auf die Markenklassen 16, 35, 18 und 28 verzichten. Darunter fallen Zeichnungen, Aufkleber, Spielzeug, Taschen und Geldbörsen, Schaufensterdekoration und Werbetexte. Die Markenklassen für Gebäck, Getränke, Süßspeisen und Restaurant will ihr Apple dagegen lassen. Das hieße, Römer könnte weiter diese Produkte mit dem Namen "Apfelkind" versehen.
    Auf jeden fall bring es dem kleinen Laden eine Menge kostenlose Werbung und ich geh mal davon aus, dass der Umsatz inzwischen stark gestiegen ist. Da kann man sich vielleicht auch eine Klage von Apple "leisten". Viel Erfolg!

  2. Autor Philipp Mauch
    Kommentar zu Kommentar 1 am 28. Oktober 2011
    2.

    Vielen Dank! Uns ist wichtig, dass es bei dieser Frage nicht um Apple-Bashing oder Promotion für Apfelkind geht. Wir wollen etwas für unsere Leute erreichen, die sich in solchen innovativen Nischen mühsam beruflich beheimtat haben. Die haben jede Unterstützung verdient!

  3. Autor Philipp Mauch
    am 28. Oktober 2011
    3.

    Ein Schulfreund hat mich darauf hingewiesen, dass es in der Überschrift einen Fehler gibt, den ich gerne einräume: Es geht in der Causa "Apfelkind" natürlich nicht um Patentschutz, sondern um den Schutz einer Marke, wie dann auch später im Text dargestellt. Abgesehen davon ist Apfelkind hier nur ein aktuelles Beispiel, es geht um die Sache. Diese halte ich unegachtet des Fehlers nach wie vor für nicht von der Hand zu weisen.

  4. Autor Andi Buchner
    am 29. Oktober 2011
    4.

    So wie es aussieht ist das Café Apfelkind sowohl vom Logo her als auch vom Konzept ein Plagiat eines isländischen Cafés. Es ist imho ziemlich dreist etwas abzukupfern und dann auch noch Markenschutz dafür zu beantragen. Alles nur geklaut, oder?

    http://www.idunnareplid.is/umokkur.html

  5. Autor Alexander Stolskij
    am 31. Oktober 2011
    5.

    Also erstens geht es hier ja nicht um Apfelkind als solches, sondern um Gründerimprovisation.

    Zweitens hilft es nicht weiter, wenn Mutmaßungen hinsichtlich der Wirksamkeit einzelner Marken geäußert werden. Wer den Schutz der Marke in Deutschland genießen möchte, muss sie eben eintragen lassen. Weiterhin schützt das Namensrecht des BGB eine Marke nur dann, wenn eine ausreichende Bekanntheit gegeben ist, was ich bei dem isländischen Cafe stark bezweifle. Somit ist diese Diskussion bezüglich "Dreistheit" völlig fehl am Platz.

    Schließlich: Wer hier von wem was klaut? Bitte solche Aussagen nur posten, wenn diese auch mit Argumenten untermauert werden können.

    Und zum Schluss und wiederholt: Dem Innovationsklima in Deutschland, um das es hier eigentlich geht, ist diese Diskussion jedenfalls nicht dienlich.

    Viele Grüße

  6. Autor Nicole Baumgardt
    am 01. November 2011
    6.

    ... ich dachte auch Apple (als Beispiel) hat mal als "Gründer" angefangen und hatte damals (glaub ich) Ärger mit Apple Records. Und die hatten bestimmt damals nicht die Hilfe der US-Regierung. Ich glaube innovative Gründer können und sollten sich selbst schützen! Sonst könnte der Begriff innovativ schnell mit Plagiat ausgetauscht werden ...

  7. Autor Till Stegmeier
    am 01. November 2011
    7.

    @ Nicole Baumgardt

    Du willst also junge Gründer den herrschenden Kräften des Marktes schutzlos aussetzen?

    Um als "Gründer" seine noch jungen Ideen effektiver schützen zu können, bedarf es geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen. Da das unter anderen die Bundesregierung für die Gestaltung derselben zuständig ist, erlauben wir uns die Regierungschefin hierzu um ein Statement zu bitten. Apfelkind steht hierbei exemplarisch für einen allgemeinen Mißstand.

  8. Autor Valentin Vermehr
    am 02. November 2011
    8.

    Nicole hat doch recht? Als Beispiel sei doch nur genannt Apple, Microsoft, Oracle, Amazon, Google, SAP (gibt es deutsche Beispiele abgesehen von Dealydeal die ja nur eine Kopie einer anderen Marke waren und damit ihr Geschäftsziel erreichten?) (-> Verkauf und reich werden -> ist das übrigens der berühmte deutsche "Gründergeist"?) und die sind auch ohne Schutz der Regierung erfolgreich geworden. Was soll die Regierung tun? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen schweben dir vor?

  9. Autor Philipp Mauch
    am 02. November 2011
    9.

    Valentin und Nicole haben tatsächlich Recht! Copy & Sell Back ist ein effektives aber ziemlich uninspiriertes Geschäftsmodell und stellt wenn überhaupt eine dirsuptive Innovation dar. Um deren Schutz geht es nicht, die kommen selbst gut klar, schließlich legen sie es ja drauf an ... Ich finde dagegen Alexanders Begriff der "Improvisation" gut: Jemand macht sich keinen Kopf, denkt sich was Verrücktes aus, hat wenig Ressourcen (in Berlin wimmelt es von solchen Sachen ..). Sicherlich soll die Bundesregierung keine Marken- oder auch Patentrechtsverletzung protegieren. Das wäre eine alberne Forderung, klar! Aber kann sie nicht Strukturen schaffen die echte "Gründerimprovisation" unterstützt, um mehr kleine Innovationen gegen die Etablierten auf den Markt zu bringen? Es muss sich dabei ja nicht um neue Gesetze handeln ...

  10. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.