Sehr geehrter Herr Dr. Mauch, sehr geehrter Herr Stegmeier,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie haben vollkommen Recht: Gründungen stehen für die Schaffung von Neuem, für Kreativität, Einfallsreichtum und unternehmerische Freiheit. Aus Gründungsideen entstehen innovative Produkte und neue Dienstleistungen. Junge Technologieunternehmen schaffen zukunftsfähige Arbeitsplätze. Gründerinnen und Gründer spielen deshalb eine Schlüsselrolle für den Wohlstand in Deutschland.
Die Bundesregierung unterstützt daher Unternehmensgründer mit einem umfangreichen Förder- und Beratungsangebot. >> Informationen zur Gründungsförderung << http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Mittelstand/existenzgr...
Zu einem laufenden Verfahren, wie bei Ihrem Beispiel des Bonner Cafes »Apfelkind«, kann die Bundesregierung nicht konkret Stellung nehmen.
Grundsätzlich ist es aber so, dass bestehende Gesetze, so auch das Markenrecht, für alle gelten: vom großen Unternehmen bis hin zum Kleingewerbetreibenden. Es ist deshalb bei Gründung eines Unternehmens sehr wichtig, sich auch über die rechtlichen Aspekte zu informieren.
Die Bundesregierung bezieht daher auch die Rechtsfragen, die bei einer Gründung zu beachten sind, in ihr Informations- und Beratungsangebot für Existenzgründer mit ein. >> Informationen zum Markenrecht <<
https://www.existenzgruender.de/markenplaner/hintergrundi...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 28. Oktober 2011
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am 01. November 2011
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am 02. November 2011
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am 02. November 2011
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