Sehr geehrte Frau Heucher,
vielen Dank für Ihr Anliegen, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Aufgabe der Bundesregierung ist es, jetzigen und künftigen Beitragszahlern und Rentnern gleichermaßen gerecht zu werden. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters von heute 65 auf künftig 67 Jahre ist dafür notwendig.
Aufgrund der demografischen Entwicklung verschiebt sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern: Pro Rentner waren 1960 noch acht Menschen im Erwerbsalter, heute sind es drei. Im Jahr 2030 werden es voraussichtlich nur noch zwei sein.
Die Menschen können ihre Rente länger genießen, weil sie immer älter werden. Waren es früher zehn Jahre im Durchschnitt, sind es heute bereits achtzehn, mit steigender Tendenz.
Das Durchschnittsalter der Menschen in Deutschland steigt. Gegenwärtig beträgt es 44,2 Jahre. Dieser Wert ist der höchste in der Europäischen Union. Auch der Anteil der Menschen, die in Deutschland 65 Jahre und älter sind, liegt mit 20,7 Prozent an der Spitze in Europa. Dieser Anteil wird sich voraussichtlich bis zum Jahr 2060 auf etwa 33 Prozent erhöhen. Das heißt, immer weniger Beitragszahler versorgen immer mehr Rentenempfänger.
Auf diese Entwicklung muss die Bundesregierung reagieren. Schrittweise ab 2012 bis zum Jahr 2029 wird die Rente mit 67 eingeführt. Dadurch haben alle die Möglichkeit, sich langfristig vorzubereiten.
Dazu gehört auch, dass die Menschen wieder länger arbeiten: 1988 waren nur 39 Prozent der Menschen zwischen 55 und 65 Jahren erwerbstätig. 2005 waren es schon 45,4 Prozent. Bis 2008 stieg der Anteil auf 53,6 Prozent. 2010 lag die Beschäftigungsquote der 55 bis 65-Jährigen bei 57,7 Prozent. Aktuell haben fast 60 Prozent in dieser Altersklasse eine Beschäftigung.
Die Rente mit 67 hat vor allem das Ziel, den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung stabil zu halten.
Gegenwärtig beträgt er 19,9 Prozent. Zum 1. Januar 2012 sinkt der Beitragssatz um 0,3 Prozent auf 19,6 Prozent. Bis 2020 soll er nicht über 20 Prozent, bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen. Außerdem soll verhindert werden, dass das Rentenniveau bis 2020 unter 46 Prozent und bis 2030 unter 43 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns sinkt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 02. November 2011
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am 22. November 2011
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am 22. November 2011
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am 25. November 2011
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