Sehr geehrter Herr Epple,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung begegnet jeder Form von Extremismus mit aller Entschlossenheit und wird dies auch weiterhin tun. Dabei verfolgt die Bundesregierung einen ganzheitlichen Ansatz, der darauf zielt, alle gesellschaftlichen Ebenen zu erreichen. Er umfasst sowohl Prävention wie auch Repression.
Das Internet nutzen Extremisten, um mit vergleichsweise wenig Aufwand Propaganda zu verbreiten. Indes: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Strafverfolgungsbehörden werden immer dann tätig, wenn es einen konkreten Anfangsverdacht für eine Straftat gibt.
Aber auch ohne konkreten Anfangsverdacht sind Behörden tätig, um strafbare Handlungen im Internet zu verhindern und aufzudecken. Hierfür gibt es eine spezielle Arbeitseinheit im Bundeskriminalamt: die Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen. Die Medien bezeichnen die Mitarbeiter der Zentralstelle gerne als "Cybercops". Auch der Verfassungsschutz ist hier – entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag – tätig: Er beobachtet und bewertet Webseiten, die verschiedene Spektren der extremistischen Szene unterhalten.
Aufgabe der Cybercops ist es, das Internet rund um die Uhr systematisch auf strafrechtlich relevante Inhalte zu untersuchen und sie gegebenenfalls weiterzuverfolgen. Wenn die Cybercops auf strafrechtlich relevante Handlungen gestoßen sind, stellen sie fest, welche Strafverfolgungsbehörde vor Ort zuständig ist, und geben den Fall an diese Behörde ab.
Wenn der Server, von dem aus der strafrechtlich relevante Inhalt verbreitet wird, in Deutschland steht, können die Behörden in aller Regel veranlassen, dass der Inhalt rasch aus dem Internet entfernt wird. Steht der Server jedoch im Ausland, müssen die Behörden – teilweise über Interpol – mit dem ausländischen Provider Kontakt aufnehmen und ihn bitten, die entsprechende Site aus dem Netz zu entfernen. Erschwerend kommt hier hinzu, dass in Deutschland strafbare Inhalte in anderen Ländern teilweise noch von dem Recht der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Allerdings darf man auch nicht übersehen, dass extremistische Seiten eine Folge des Problems "Extremismus" sind - und nicht umgekehrt. Insofern fördert die Bundesregierung eine Vielzahl von Initiativen, die Extremismus frühzeitig erkennen und verhindern. So unterstützt sie beispielsweise ausstiegswillige Links- und Rechtsextreme durch Programme.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Verfassungsschutzbericht: http://tinyurl.com/d8teheh
Maßnahmen gegen Rechtsextremismus im Internet: http://tinyurl.com/czf774h
Aussteiger-Programme: http://tinyurl.com/bvz8rhx
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 15. November 2011
1.
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