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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Wirtschaft
Mindestlohnunterschied
Sehr geehrte Frau Merkel,
ich bin der Auffassung, dass es beim Mindestlohn keine Unterschiede zwischen Ost und West geben darf.
Begründung : Beim Arbeitslosen Geld II wurde festgestellt,
dass in der Grundversorgung keine Unterschiede zu berücksichtigen sind.
Da der Mindestlohn ja nichts anderes darstellt, muss auch hier
eine einheitliche Größe (Ost/West) festgesetzt werden.
Andererseits fördert man die weitere Abwanderung aus dem Osten.
Können sie mir darin zustimmen und eine einheitliche
Festsetzung anstreben?
Mit freundlichen Grüßen
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