Sehr geehrter Herr Dubielowski,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zu dem Einzelfall, den Sie beschreiben, können wir nicht Stellung nehmen. Dafür bitten wir um Verständnis.
Generell gilt: Die Rechte, die das Grundgesetz den Bürgerinnen und Bürgern gewährt, sind ein sehr hohes Gut. Sie stehen als Grundrechte selbstverständlich auch Personen zu, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen.
Eine klare Grenze ist allerdings dort zu ziehen, wenn die Rechte missbraucht werden, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu untergraben und damit das Fundament der Freiheitsrechte zu beseitigen.
Solchen Bestrebungen und Handlungen trat und tritt der Rechtsstaat entschieden entgegen. Die Verfassungsschutzbehörden sind mit den Befugnissen ausgestattet, die dafür nötig sind. Die Bundesregierung betrachtet die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus als eine der grundlegendsten und vorrangigsten Daueraufgaben von Staat und Gesellschaft.
Die Bundesregierung prüft selbstverständlich laufend, welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus geeignet, erforderlich und angemessen sind. Die rechtsextremistische Szene wird genau beobachtet. Überschreitungen der Grenzen zur Gewalttätigkeit gebieten die zuständigen Organe Einhalt.
Parallel zu den laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit der Mordserie der rechtsextremistischen „Zwickauer Zelle“ haben Bund und Länder zügig und entschlossen die nötigen Schlussfolgerungen gezogen.
Hier finden Sie Informationen über die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung: http://tinyurl.com/d5sq95q
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 15. November 2011
1.
am 25. November 2011
2.
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