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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Beantwortet
Autor Xavier Ludewig am 26. Oktober 2011
14616 Leser · 1 Kommentar

Kultur, Gesellschaft und Medien

„Gefällt mir“-Button

Sehr geehrter Frau Merkel,

Datenschutz ist gerade in Deutschland ein Thema bei denen sich (scheinbar) Regierung, Länder, Datenschutzbeauftragte und Bürger nicht einigen können?

Neu ist das Datenschutzbeauftragte im ganzen Land mit Facebooks „Gefällt mir“-Button ins Gericht gehen.

Die Datenschutzbeauftragten in Kiel und Hamburg stellen dem weltgrößten Online-Netzwerk konkrete Forderungen zur Einhaltung deutscher und europäischer Bestimmungen. Der für Schleswig-Holstein zuständige Thilo Weichert will, dass Nutzerdaten nicht mehr in die USA geschickt werden. Und Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar möchte erreichen, dass Mitglieder der Erkennung ihrer Gesichter in Facebook-Fotos erst ausdrücklich zustimmen müssen.

Sie Frau Merkel haben einen Facebook-Account, sie unterhalten einen Youtube-Kanal, direktzu und haben eine eigene Webseite (na ja eigene ...).

Warum kann die deutsche Bundesregierung nicht allgemeine Grundsätze für den Datenschutz aufstellen?

Wird der „Gefällt mir“-Button nicht nur in Schleswig-Holstein verboten?

MfG

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. November 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Ludewig,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung stellt Datensicherheit, Transparenz und den Schutz der Bürger in den Mittelpunkt ihrer Netzpolitik. Die Nutzung von sozialen Netzwerken wie Facebook wirft schwierige rechtliche Probleme auf, die sorgfältig zu prüfen sind. Das Internet lässt sich eben nur schwer unter deutsches Recht fassen; dies liegt insbesondere an seiner Internationalität.

So kann der deutsche Staat eben keine Datenschutzregelung erlassen, die ein Unternehmen beispielsweise in den USA beachten müsste – mal ganz abgesehen davon, dass Datenschutz in Deutschland im wesentlichen Ländersache ist. Da eine gesetzliche Regelung also kein probates Mittel ist, hat der Bundesinnenminister als ersten Schritt eine Vereinbarung zur Selbstregulierung der Unternehmen initiiert.

Die Bundesregierung selbst ist sehr zurückhaltend, was die Nutzung von Facebook angeht. So ist beispielsweise weder auf
http://www.bundeskanzlerin.de noch auf
http://www.bundesregierung.de ein Facebook-Button vorhanden.

In Deutschland sind 42 Prozent der Internet-Nutzer und 72 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem größten sozialen Netzwerk, Facebook, vertreten. Diese vielen Nutzer sozialer Netzwerke sollen in die Lage versetzt werden, sich selbst eine Meinung zu bilden und zu entscheiden, welche Angebote sie im Internet nutzen – und ob sie beispielsweise über Facebook kommunizieren. Die Bundesregierung hält insofern die Aufklärung der Bürger für wesentlich.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://tinyurl.com/d83vjsa http://tinyurl.com/82mnxer http://tinyurl.com/cftgbk9

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Norbert Nicklich
    am 15. November 2011
    1.

    Alos ich habe nicht den Like it Button auf der Facebook Seite der Kanzlerin aktiviert!

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