Sehr geehrter Herr Heiniger,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag von Bundeskanzlerin Angela Merkel beantworten.
Ihre Frage bezieht sich auf eine der größten Herausforderungen, die sich gegenwärtig der internationalen Politik stellen: den Nahost-Friedensprozess zu einem Abschluss zu bringen und Israelis wie Palästinensern ein Leben in Frieden und Sicherheit zu ermöglichen.
Zum Status von Jerusalem:
Der politische Status von Jerusalem ist umstritten und Teil des Nahost-Konflikts. Die UN-Resolution 181 vom 29. November 1947 – Grundlage für die Errichtung des Staates Israel – sah für die Stadt Jerusalem einen Sonderstatus vor. Zwar erklärte Israel mit der Verabschiedung des sog. "Jerusalem-Gesetzes" im Jahr 1980 ganz Jerusalem zu seiner Hauptstadt, die internationale Staatengemeinschaft erkannte dies jedoch nicht an. Hier dürfen wir Sie auf die Sicherheitsrats-Resolution 478 von 1980 verweisen. Auch die EU hat immer deutlich gemacht, dass eine Lösung für den Status Jerusalems nur im Wege von Verhandlungen zu finden ist.
Zu den Grenzen Israels:
Alle Bemühungen um eine umfassende Friedensgrundlage beruhen heute auf der sog. Roadmap. Sie wurde 2003 als ein Friedensfahrplan für Israelis und Palästinenser entwickelt – unter der Ägide des sogenannten Nahost-Quartetts (Europäische Union, USA, Vereinte Nationen und Russland). Ziel ist die Zwei-Staaten-Lösung: Israel und ein unabhängiger demokratischer und lebensfähiger palästinensischer Staat, die in sicheren und anerkannten Grenzen leben. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat die Roadmap am 19. November 2003 gebilligt und die Konfliktparteien aufgerufen, den Verpflichtungen nachzukommen, die in der Roadmap niedergelegt sind.
Sie wissen, dass der Friedensprozess noch keinen erfolgreichen Abschluss gefunden hat. An ungelösten Fragen verbleiben der Grenzverlauf, der Status Jerusalems, die Zukunft der israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten, das von den Palästinensern beanspruchte Recht auf Rückkehr der Flüchtlinge sowie die Verteilung der knappen Wasserressource. Ihre Frage nach den endgültigen Grenzen Israels werden erst im Verlauf des weiteren Friedensprozesses entschieden werden – und zwar von den Parteien des Prozesses selbst.
Die EU wird keine Änderungen der Grenzen anerkennen, die vor 1967 bestanden, wenn diese Änderungen nicht zwischen beiden Seiten vereinbart sind. Israelische Siedlungen auf besetztem Land verstoßen gegen das Völkerrecht und machen eine Zweistaatenlösung unmöglich. Die Außenminister der EU haben erst kürzlich diese Haltung bestätigt (Ratsschlussfolgerungen vom 10.10.2011).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (1)Schließen
am 16. November 2011
1.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.