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EEG, Subventionen und Volksverwirrung
In einer am 07.5.2011 gehaltenen Rede an der FU Berlin (S.10.) verkündet der Bundesumweltminister u.a., dss EEG sei heute im Wesentlichen ein Fördergesetz, das die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien bezahle und das blind sei für die sich im Markt entwickelnde Nachfrage nach Strom. Er befürworte daher einen Paradigmenwechsel im EEG. So weit, so gut.
Aber dann sagt er „Das EEG muss sich wandeln von einem Subventionsgesetz hin zu einem Marktordnungsgesetz, denn wenn wir (…) erneuerbare Energien in der Stromversorgung wollen, dann wird das nicht auf der Basis eines Subventionstatbestands bezahlbar sein.(....) Nach meinem Verständnis ist der Erfolg des EEG nicht daran zu messen, dass die Subventionen möglichst hoch und möglichst lange bezahlt werden, sondern der finale Erfolg des EEG wäre gegeben, wenn es sich selber abschafft.“
Wären Sie in der Lage und willens, dem Bundesumweltminister richtlinienkompetent nahezulegen, daß er im Zuge der Vermittlung zweifellos interessanter, wenn auch nicht ganz neuer Ideen dennoch nicht gleichzeitig Volkverwirrung betreiben möge, indem er entgegen der seit 10 Jahren eindeutigen Rechtslage* EEG-Mittel als Subvention bezeichnet?
*) vgl. Europäischer Gerichtshof (EuGH) v. 13. März 2001 C-379/98, demnach sind EEG-Mittel keine Subventionen!
Kommentare (2)Schließen
am 18. November 2011
1.
am 19. November 2011
2.
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