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Abstimmungszeit beendet
Autor Tilman Kluge am 18. November 2011
15889 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

EEG, Subventionen und Volksverwirrung

In einer am 07.5.2011 gehaltenen Rede an der FU Berlin (S.10.) verkündet der Bundesumweltminister u.a., dss EEG sei heute im Wesentlichen ein Fördergesetz, das die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien bezahle und das blind sei für die sich im Markt entwickelnde Nachfrage nach Strom. Er befürworte daher einen Paradigmenwechsel im EEG. So weit, so gut.

Aber dann sagt er „Das EEG muss sich wandeln von einem Subventionsgesetz hin zu einem Marktordnungsgesetz, denn wenn wir (…) erneuerbare Energien in der Stromversorgung wollen, dann wird das nicht auf der Basis eines Subventionstatbestands bezahlbar sein.(....) Nach meinem Verständnis ist der Erfolg des EEG nicht daran zu messen, dass die Subventionen möglichst hoch und möglichst lange bezahlt werden, sondern der finale Erfolg des EEG wäre gegeben, wenn es sich selber abschafft.“

Wären Sie in der Lage und willens, dem Bundesumweltminister richtlinienkompetent nahezulegen, daß er im Zuge der Vermittlung zweifellos interessanter, wenn auch nicht ganz neuer Ideen dennoch nicht gleichzeitig Volkverwirrung betreiben möge, indem er entgegen der seit 10 Jahren eindeutigen Rechtslage* EEG-Mittel als Subvention bezeichnet?

*) vgl. Europäischer Gerichtshof (EuGH) v. 13. März 2001 C-379/98, demnach sind EEG-Mittel keine Subventionen!

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Rainer Manja
    am 18. November 2011
    1.

    Ach du meine Güte. Politiker sind auch Menschen. Mich hat er nicht verwirrt und ich geh mal davon aus, die meisten Menschen wissen was er gemeint hat. Aber klar, Frau Merkel geht schnell mal rüber, klopft ihm auf die Finger und, wehe du verwirrst die Leute noch mal ...
    -
    http://www.stromauskunft.de/de/html/service/energienachri...
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    Der allgemeine Subventionsvorwurf gegen die Windenergie bezieht sich in der Regel auf die EEG-Förderung. Dass es sich bei Transfers aus dem EEG um keine Beihilfen im Sinne des EG-Vertrages handelt, wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Entscheidung v. 13. März 2001 C-379/98 bestätigt[35]. Auch der Subventionsbegriff laut § 12 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes wird vom EEG nicht erfüllt. Jedoch sind die ökonomischen Wirkungen des EEG und von Subventionen vergleichbar.
    Subventionen, die den Betreibern von Windenergieanlagen aktuell gewährt werden, sind:
    Auf Antrag Befreiung von der Stromsteuer für Bezugsstrom (insgesamt bundesweit weniger als 100.000 € im Jahre 2004)
    Kreditverbilligungen der KfW-Bankengruppe. Günstige Kredite für Investitionen werden zum Beispiel auch mittelständischen Betrieben oder Privathaushalten für Gebäudesanierungen gewährt. Auch Betreiber von Windenergieanlagen können Mittel beantragen. Dies ist jedoch zeitaufwändig und die Rückzahlung unflexibel in der Tilgung, weshalb oft darauf verzichtet wird. Der Zinsvorteil dieser Kredite ist mit den Zinsen am freien Kapitalmarkt gegenzurechnen und als Subvention zu bewerten. Bei einem Zinsvorteil von 0,5 bis 1 % ergibt sich für 2003 eine Subvention der Windenergie von schätzungsweise 18,5 bis 37 Millionen Euro. (Wikipedia)
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    http://www.focus.de/wissen/wissenschaft/klima/photovoltai...

  2. Autor Tilman Kluge
    am 19. November 2011
    2.

    Ich wurde von einigen Dikussionspartnern darauf hingewiesen, das EEG sei doch (EuGH hin oder her) eine Subvention und deshalb könne Herr Roettgen das auch sagen. Das kann er aber eben nicht, es sei denn, er wäre befangen.
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    Denn wem bringt das letztendlich etwas? Niemand anderem als chronischen Begriffsvereinfachern und vor allem der Windenergiebranche!
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    Denn viele "Normalbürger" werden die Falschinformation, EEG-Mittel seien eine Subvention, mangels rechtlicher Kenntisse glauben. Wer das dann in gutem Glauben (!) wohlmöglich auch noch öffentlich gegen die Windenergienutzer ins Feld führt, wird (korrekt) von der Pro-Windkraft-Lobby dahingehend vielfach nachlesbar abgewatscht, EEG-Mittel seien keine Subvention.
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    Folge 1: Die Windnergiebranche lenkt damit erfolgreich von den tatsächlichen (und unverständlicherweise kaum öffentlich diskutierten) Subventionen ab, die sie bekommt.
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    Erfolgt der Pro&Contra-Windenergie-Disput auch noch in einer öffentlichen Versammlung, kann man sich denken, wer gerade dort in der Regel mangels weiterführender Diskussion Sieger bleibt, nämlich die Vertreter der Windenergienutzung.
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    Folge 2: Berechtigter Beifall windiger Claqueure.
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    Wer der Windenergiebranche Subventionen mißgönnen will, soll die tatsächlichen Subventionen nennen. Da braucht man nicht auf das EEG zurück- oder daneben greifen und, wie Röttgen es an der FH Berlin tat, Damit opferte er gutgäubige aber letztendlich argumentativ wehrlose windenergiekritische Bürger der Windenergiebranche und deren Spott.
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    Das EEG-ist Preisdiktatur, das muß Kritikern als Disqualifikation dieses Gesetzes reichen.

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