Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Mechthild K. am 06. Dezember 2011
15113 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Der Mensch, ein Störfaktor in der Klimarettung!

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Frau Vera Lengsfeld, studierte Philosophie und Theologie. Sie ist CDU Mitglied und ehemalige Bundestagsabgeordnete. Von ihr lese ich heute in einer Tageszeitung unter dem Titel "Perspektiven" Folgendes:

Ich zitiere in 5 Absätzen.

"Die Behauptungen über die menschengemachte Erderwärmung und ihre Bekämpfungsmöglichkeiten sind kurzfristig nicht zu widerlegen. Mit dem Dogma, das, wer sich den "Klimaschutz"-Bemühungen nicht beugt, die Zukunft des Planeten gefährdet, wurde ein scheinbar unwiderlegbares Argument geschaffen, das der Rechtfertigung aller Härten dient, denen Menschen ausgesetzt werden".

"Trotz wachsender berechtigter Zweifel, trotz der praktisch auf allen Weltklimakonferenzen aufgetauchten praktischen Hindernisse, trotz der Absurdität, dass die Klimaretter als Kollateralschaden ihrer Konferenzen den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen in schwindelerregenden Höhen trieben, wird daran festgehalten, dass globales Handeln erforderlich sei und die Menschen ihre Art zu leben aufgeben müssten."

"Oberstes Ziel ist dabei nicht mehr das Wohl der Menschheit, sondern die "Rettung" des Klimas. Um dieses edlen Zieles willen sollen die Massen reglementiert werden: Nicht mehr nach Wohlstand streben, sondern ihr Leben ändern, ihr Leben reduzieren. "

"Nun soll durch merkelsche Perestroika mehr "Nachhaltigkeit" in der Wirtschaft eingeführt werden. Wobei sie jedoch nicht das ihre oder das ihrer Klientel meint, sondern nur das der Bevölkerung, die, wie gehabt, die Folgen illusionärer politischer Ambitionen ausbaden soll."

"Die politische Kaste und ihre Klientel würden sich mit Sonderversorgungssystemen vor den Folgen ihrer Politik zu schützen wissen."

Meine Frage:
Weshalb ist die Argumentation der Bürgerrechtlerin Lengsfeld falsch, wenn Sie behauptet, dass bei der Erlösung des Klimas der Mensch stört?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. April 2012
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Kowark,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Der Weltklimarat hat in seinem vierten Sachstandsbericht von 2007 den Stand der weltweiten Klimaforschung zusammengefasst. Der Befund ist eindeutig: Schwerwiegende Folgen des Klimawandels lassen sich nur vermeiden, wenn die Oberflächentemperatur der Erde im Vergleich zur vorindustriellen Zeit um nicht mehr als 2 Grad Celsius ansteigt. 2010 hat die Weltgemeinschaft das 2-Grad-Ziel offiziell anerkannt. Damit ist es Richtschnur der Klimapolitik sowohl auf internationaler Ebene als auch in Deutschland.

Der Klimawandel ist maßgeblich auf die Treibhausgase zurückzuführen, die der Mensch durch Verbrennungsprozesse ausstößt. Entsprechend müssen vor allem die Staaten mit hohem wirtschaftlichem Standard ihren Verbrauch fossiler Energie senken. Die Bundesregierung hat hierzu im September 2010 ein umfassendes Energiepaket verabschiedet. Im Juni 2011wurde es unter dem Eindruck des Reaktorunglücks im japanischen Fukushima nochmals angepasst.

Das Energiekonzept zielt einerseits auf eine sichere und umweltfreundliche Energieversorgung. Anderseits will die Bundesregierung, dass die Umstellung auf die erneuerbaren Energien wirtschaftlich ist und Unternehmen wie Verbraucher nicht überfordert. Sicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit – dies sind die Prüfsteine, anhand derer die Umsetzung des Energiekonzepts regelmäßig kontrolliert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Heike Bleibtreu
    am 08. Dezember 2011
    1.

    Mich würde interessieren was sie mit Sonderversorgungssystemen meint. Vielleicht kommt da der altte DDR-Bürger durch? Aber für interessierte: http://tinyurl.com/bl9e73f

  2. Autor Mechthild K.
    am 09. Dezember 2011
    2.

    Sonderversorgungssysteme, werte Frau Bleibtreu, sind für bestimmte Berufsgruppen in DDR aufgebaut worden, um Treue zum Staat DDR zu erkaufen und fürs Bleiben zu belohnen. Arbeiter und Angestellte waren für ihre Zusatzrente beitragspflichtig.

    Sind Sonderversorgungssysteme im heutigen Deutschland etwa fremd? Da war im Gegensatz die DDR ein lächerlicher unprofessioneller Kindergarten.

    Frankfurter Rundschau vom 09.12.2011

    Berlin:
    Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf von Union und FDP zum Weihnachtsgeld beschlossen. Damit soll die Kürzung der Sonderzahlung aus dem Jahr 2006 zum 1. Januar 2012 wieder rückgängig gemacht werden.
    Nach Angaben des Beamtenbundes DBB können dann rund 353.000 Bundesbeamte, Soldaten und Richter im kommenden Jahr mit einem Einkommensplus von 2,44 Prozent rechnen. Die vorgesehene Anhebung soll auch für Ruheständler gelten. Gegen die Kürzung hatte es seinerzeit großen Protest gegeben.
    Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der für den öffentlichen Dienst des Bundes zuständig ist, hatte kürzlich erklärt: "Deutschlands Beamte haben seit 2006 erhebliche Sparbeiträge erbracht. Es ist angemessen und richtig, die Spielräume aus der raschen wirtschaftlichen Erholung jetzt auch zu ihren Gunsten zu nutzen."
    Und das ist kein Sonderversorgungssystem?
    Die Politiker seien bislang von den Einschnitten der Rentenreform weitgehend verschont geblieben. Dadurch komme ein Minister nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes heute schon nach nur zwei Amtsjahren mit 60 Jahren in den Genuss einer Pension von fast 2.000 Euro. Nach vier Jahren betrage der Pensionsanspruch bereits rund 3.700 Euro und werde mit 55 Jahren fällig. Bundestagsabgeordnete haben nach acht Parlamentsjahren bereits rund 1.700 Euro Pension sicher.

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.