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Beantwortet
Autor A. Buddrick am 29. November 2011
14527 Leser · 1 Kommentar

Umwelt und Tierschutz

Feinstaub Plakette - Fahrzeuge, die nicht umgerüstet werden können?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

was sollen Bürger tun, deren Fahrzeuge nicht mit Dieselpartikelfilter nachgerüstet werden können, weil weder Primär- noch Sekundärmarkt Nachrüstsets anbieten? Ich würde sehr gerne nachrüsten, kann es aber aus diesem Grunde nicht!

In meinem Fall ist es ein 2004er Nissan Almera 1,5 dci, der momentan die gelbe Plakette besitzt.

Das Umweltbundesamt teilte mir mit, dass diese auch sehr unglücklich mit der Gesetzeslage sind aber nichts ändern können. Dem Bürger bleibt nur die Wahl sich jahresweise kostenpflichtig bei jeder einzelnen Kommune um Ausnahmegenehmigungen zu bemühen, was sehr kostenintensiv und nach meinem Rechtsempfinden nicht richtig ist.

Was empfehlen Sie den davon betroffenen Bürgern?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. April 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Buddrick,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das Angebot an Partikelminderungssystemen bei Pkw hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Zurückzuführen ist das auf finanzielle Anreize, die die Bundesregierung zur Nachrüstung gesetzt hat: Befreiung von Kraftfahrzeugsteuer bis zu 330 Euro bzw. Barzuschuss von 330 Euro.

Aus wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen gibt es aber nicht für alle in Deutschland zugelassenen Diesel-Kraftfahrzeuge Partikelfilter für die Nachrüstung.

Erhalten Fahrzeuge keine Plakette, die für eine Umweltzone ausreicht, kann bei der zuständigen Behörde in der jeweiligen Stadt eine Befreiung vom Fahrverbot beantragt werden. So werden unzumutbare Härten vermieden. Bei der Entscheidung muss die Behörde zwischen den individuellen Interessen des Fahrzeughalters und den Belangen des Gesundheitsschutzes abwägen.

Derzeit gibt es in Deutschland in Berlin, Hannover, Bremen, Leipzig, Stuttgart, Frankfurt und Osnabrück Umweltzonen, in denen Fahrzeuge mit gelber Plakette nicht fahren dürfen. Um nicht zumutbare Härten zu vermeiden, dürfen beispielsweise in Berlin nicht-nachrüstbare Dieselfahrzeuge mit gelber Plakette weiterhin in der Umweltzone fahren, wenn die Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle über die Nichtnachrüstbarkeit sichtbar im Fahrzeug mitgeführt wird. In Hannover erteilen die Behörden u. a. eine Ausnahme, wenn bei einem Euro-3-Diesel-Fahrzeug kein Partikelminderungssystem nachgerüstet werden kann.

Wenn Sie in eine der o.g. Umweltzonen hineinfahren wollen, ist also erforderlich, sich unmittelbar an die jeweilige Stadt zu wenden.

Eine Übersicht zu den eingerichteten und geplanten Umweltzonen finden Sie auf folgender Webseite des Umweltbundesamtes: http://gis.uba.de/website/umweltzonen/umweltzonen.php.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Pierre Häusler
    am 04. Januar 2012
    1.

    Das ist Lobbyismus im Sinne der Autoindustrie. Feinstaub kann jederzeit anders leichter reduziert werden. So z.B. Begrünung in den Städten oder noch besser Einflußnahme auf die Landwirtschaft den gröster Emmitent an Feinstaub in Deutschland.

    Fazit die Politiker verkaufen das Wohl der Befölkerung um Gelder der Industrie zu erlangen um dann wieder mir dem Geld die Hirne der Wähler mit Halbwarheiten zu vernebel um an der Macht zu bleiben.

    Zumal die Herstellung eines neuen Autos sehr viel Energie und auch Rohstoffe braucht ist die Maßnahme äußerst fragwürdig.

    Ein Futternapf für jeden Politiker ist Lobbyistengeld.

    Die Stimme eines Umwelttechnikers

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