Sehr geehrter Herr Buddrick,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Angebot an Partikelminderungssystemen bei Pkw hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Zurückzuführen ist das auf finanzielle Anreize, die die Bundesregierung zur Nachrüstung gesetzt hat: Befreiung von Kraftfahrzeugsteuer bis zu 330 Euro bzw. Barzuschuss von 330 Euro.
Aus wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen gibt es aber nicht für alle in Deutschland zugelassenen Diesel-Kraftfahrzeuge Partikelfilter für die Nachrüstung.
Erhalten Fahrzeuge keine Plakette, die für eine Umweltzone ausreicht, kann bei der zuständigen Behörde in der jeweiligen Stadt eine Befreiung vom Fahrverbot beantragt werden. So werden unzumutbare Härten vermieden. Bei der Entscheidung muss die Behörde zwischen den individuellen Interessen des Fahrzeughalters und den Belangen des Gesundheitsschutzes abwägen.
Derzeit gibt es in Deutschland in Berlin, Hannover, Bremen, Leipzig, Stuttgart, Frankfurt und Osnabrück Umweltzonen, in denen Fahrzeuge mit gelber Plakette nicht fahren dürfen. Um nicht zumutbare Härten zu vermeiden, dürfen beispielsweise in Berlin nicht-nachrüstbare Dieselfahrzeuge mit gelber Plakette weiterhin in der Umweltzone fahren, wenn die Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle über die Nichtnachrüstbarkeit sichtbar im Fahrzeug mitgeführt wird. In Hannover erteilen die Behörden u. a. eine Ausnahme, wenn bei einem Euro-3-Diesel-Fahrzeug kein Partikelminderungssystem nachgerüstet werden kann.
Wenn Sie in eine der o.g. Umweltzonen hineinfahren wollen, ist also erforderlich, sich unmittelbar an die jeweilige Stadt zu wenden.
Eine Übersicht zu den eingerichteten und geplanten Umweltzonen finden Sie auf folgender Webseite des Umweltbundesamtes: http://gis.uba.de/website/umweltzonen/umweltzonen.php.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 04. Januar 2012
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