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Beantwortet
Autor Serge Mocaer am 11. Januar 2012
12540 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Miserable Zahlungsmoral der "Öffentlichen Hand"

Als Selbständiger gehöre ich zu den immer weniger werdenden engagierten Menschen im Land, die Risiken eingehen und dann auch noch für ihr Handeln ganz konkret haftbar gemacht werden können. Ich "hole" mir die Arbeit selber ins Haus und mit jedem Auftrag erhalten sie fast ein Fünftel schon über die MwST, EKSt noch gar nicht eingerechnet.

Ich mache zunehmend und in erschreckender Weise die Erfahrung, dass die Öffentliche Hand immer weniger bzw. gar nicht ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommt. Es wird immer beliebter, Geld auf die Art einzusparen, dass man Selbständige regelrecht in aufwendige und lang andauernde Gerichtsverfahren treibt, obwohl wir alle in dieser Zeit besseres und wichtigers zu tun haben. Die Ämter kostet das nichts, die Beamten riskieren gar nichts. Zum Schluss gibt es einen miserablen "Vergleich", Recht wird nicht gesprochen, verdienen tun die Rechtsanwälte und Gutachter und "der Staat".

Leidtragende sind die Lasttragende dieses "Gemeinwesens". Geht dieses Unwesen weiter, dann stellen immer mehr diese Tätigkeit ein, viele weil sie ihren Laden schließen müssen. Wozu auch arbeiten, wenn man mit Arbeit demotiviert, bestraft in die Insolvenz und von Ihren Leuten ja fast schon ausgelacht wird?

Was, sehr geehrte Frau Bundeskanzerlin, wollen Sie - vorausgesetzt dass dies nicht integrierter Teil Ihrer Sparkonzepte ist - konkret dafür tun, dieses unanständige Verhalten der Öffentlichen Hand abzustellen und wie wollen Sie das tun?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 23. Februar 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Mocaer,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Ein Gesetzespaket zur Verbesserung der Zahlungsmoral ist europaweit in Vorbereitung. Die EU-Staaten haben verabredet, den gesetzlichen Zinssatz bei Zahlungsverzug anzuheben. Außerdem soll der Gläubiger künftig bei Zahlungsverzug eine Pauschale verlangen können, um seine Beitreibungskosten (etwa durch ein Inkassobüro) leichter abdecken zu können.

Überlange Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr sollen transparenter werden. Unter allen Umständen sollen öffentliche Auftraggeber nur Zahlungsfristen von höchstens 60 Tagen vorgeben können.

Die Vorarbeiten für die entsprechende Gesetzgebung sind eingeleitet. Hierzu hat das Bundesjustizministerium bereits einen Referentenentwurf veröffentlicht:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RefE_Geset...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Karl Eduard Schmidt
    am 04. Februar 2012
    1.

    Man kann bis über 25 Jahre warten, rechne auch mit demontieren der Personlichkeit. Beamte die Korruption und Ungerechtigkeit bekämpfen landen beim Psychiater wie in Hessen um Ansprüche zu vermeiden nach einer Kündigung. In der Staatsverwaltung herrscht schon lange ein Diktat sozialistischer Ideologie. Meine reale Erfahrungen sind oft hier blockiert auch als beliehenes Unternehmen mit Hoheitsrechte.

  2. Autor Jochen Behr
    am 05. Februar 2012
    2.

    Sie haben vollkommen Recht!

    Die öffentliche Hand bezahlt teilweise Rechnungen wann sie lustig sind und der Unternehmer muss komplett in Vorleistung gehen, aber die Banken machen da oft nicht mit.

    Die Ausschreibungen der öffentlichen Hand sind oft von Firmen im Auftrag verfasst worden, die danach den Zuschlag bekommen, weil nur diese die Inhalte überhaupt anbieten können, das ist nicht transparent und fair.

    Die Zeit zum Fertigstellen ist bereits zu knapp kalkuliert,dass Unternehmer quasi immer Vertragsstrafen bezahlen müssen.

    Es muss ein Gesetz her, dass die öffentliche Hand verpflichtet ist Bauabschnitte zu bezahlen und so der Unternehmer sukzessiv immer Geld für fertiggestellte Bauabschnitte erhält, erst wenn das Geld überwiesen ist muss er rechtlich weiter arbeiten.

    Derzeit muss ein Unternehmer auf einer Baustelle arbeiten, auch wenn er kein Geld bekommt, sonmst droht ihm eine Regressklage wegen Bauschaden!

    Das ist pervers!

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