Sehr geehrter Herr Mocaer,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ein Gesetzespaket zur Verbesserung der Zahlungsmoral ist europaweit in Vorbereitung. Die EU-Staaten haben verabredet, den gesetzlichen Zinssatz bei Zahlungsverzug anzuheben. Außerdem soll der Gläubiger künftig bei Zahlungsverzug eine Pauschale verlangen können, um seine Beitreibungskosten (etwa durch ein Inkassobüro) leichter abdecken zu können.
Überlange Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr sollen transparenter werden. Unter allen Umständen sollen öffentliche Auftraggeber nur Zahlungsfristen von höchstens 60 Tagen vorgeben können.
Die Vorarbeiten für die entsprechende Gesetzgebung sind eingeleitet. Hierzu hat das Bundesjustizministerium bereits einen Referentenentwurf veröffentlicht:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RefE_Geset...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 04. Februar 2012
1.
am 05. Februar 2012
2.
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