Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Jana Leuchtmann am 06. Januar 2012
12827 Leser · 4 Kommentare

Soziales

Gehen Sie mit dem Fortschritt und sagen Sie endlich "JA" zur Gleichstellung ?

Sehr geehrte Frau Merkel,

stellen Sie sich vor Sie sind jung und haben sich in eine Frau verliebt.Sie wollen mit jemandem reden, haben aber Angst sie könnten verstoßen werden. Sie sind "andersartig". Um nicht aufzufallen suchen Sie sich mit 17 einen Freund, das gehört sich ja so. Jedes Treffen ist eine Qual für Sie. Sie haben sich verliebt, doch es ist die Frau aus der Parallelklasse. Sie trennen sich von Ihrem Freund und beschließen es öffentlich zu machen. Sie sagen es ihren Freundinnen, sie haben Glück alle halten zu Ihnen. Sie lernen Ihre erste Freundin kennen und sind zum ersten Mal glücklich. Doch Ihre Freundin kann nicht offen dazu stehen und Ihre Beziehung scheitert daran. Sie sagen es Ihren Eltern und lernen bald jemand Neues kennen. Nach Jahren wollen Sie Ihre Frau heiraten.
Sie sehen die Gesetze und denken sich, WIESO? Ich möchte eine Ehe wie jeder andere führen, ich möchte auch Kinder haben. Ich arbeite und lebe in Deutschland. Doch ich habe nicht die gleichen Gesetze wie jeder andere auch, nur weil ich homosexuell bin?! Ich musste mich outen weil es noch nicht normal ist in der Gesellschaft, muss Beschimpfungen hinnehmen und dann habe ich es geschafft ein Leben zu führen in dem ich mich wohl fühle und dann das.
Frau Merkel ich kann das nicht einfach hinnehmen,diese Herabstufung nur weil ich anders liebe.
Was wollen Sie in Zukunft für Deutschland in dieser Hinsicht tun?
Wann können wir auf eine Gleichstellung hoffen?
Ich wünsche mir eine Akzeptanz und Toleranz.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. April 2012
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Leuchtmann,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist in unserer Rechtsordnung weitgehend verwirklicht. Heute sind gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften vor allem beim Unterhaltsrecht, beim Güterrecht, beim Erbrecht und beim Erbschafts- und Grunderwerbssteuerrecht Ehen gleichgestellt. Dazu hat das Lebenspartnerschaftsgesetz. das bereits seit über zehn Jahren gilt, maßgeblich beigetragen. Sein Ziel war es, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften zu beenden.

Eingetragene Lebenspartnerschaften sind heute fester Bestandteil unserer Lebenswirklichkeit. Anders als noch vor einigen Jahren ist es nicht mehr ungewöhnlich, wenn eine Frau von ihrer Frau oder ein Mann von seinem Mann spricht.

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und FDP 2009 dazu bekannt, die Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten eingetragener Lebenspartnerschaften weiter zu verbessern. Als konkretes Ziel ist die Übertragung der familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe im Öffentlichen Dienstrecht des Bundes auf Lebenspartnerschaften genannt. Außerdem hat sich die Regierungskoalition im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, Benachteiligungen im Steuerrecht abzubauen und dabei insbesondere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen.

Vieles ist bereits erreicht. Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz und das Jahressteuergesetz 2010 sind die Lebenspartner den Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerrecht gleichgestellt. Das Jahressteuergesetz 2010 brachte die Gleichstellung auch im Grunderwerbssteuerrecht. Durch das „Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften“ sind Ehe und Lebenspartnerschaft im Öffentlichen Dienstrecht rückwirkend zum 1. Januar 2009 gleichgestellt.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Gesetzentwürfe vorbereitet, die eine inhaltliche Anpassung von Regelungen vorsehen, die Lebenspartnerschaften betreffen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache Nr. 17/8248): http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/082/1708248.pdf.

Weitere Informationen zur Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften finden Sie beim Bundesjustizministerium:

http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Lebenspartnersc...http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/2...http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2011/201108...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Thomas Tellhauser
    am 12. Januar 2012
    1.

    Ja zur Schwulenehe! Warum hat bei uns die Kirche noch so viel zu melden?

  2. Autor Zacharias Hubschmidt
    am 17. Januar 2012
    2.

    ich würde auch zur Eheschliessung von unserem Aussenminister kommen! Frau Merkel macht den Trauzeugen!

  3. Autor Ralf Schumann
    am 17. Januar 2012
    3.

    Da stellt man sich die Frage: Warum gibt es das Ehegattensplitting nicht bei homosexuellen "Ehen"? Auch sie sind eine Lebensgemeinschaft, müssen füreinander sorgen, haben für ihre Kinder ein gemeinsames Sorgerecht, Erbrechte gegenüber und werden vom Finanzamt aber nicht als Familie angesehen. Es ist wohl eine Frage der Zeit und jemand sorgt für einen Musterprozess.

  4. Autor Eric Markwart
    am 20. Januar 2012
    4.

    Bravo!

  5. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.