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Abstimmungszeit beendet
Autor Ralf Schumann am 16. Januar 2012
20321 Leser · 12 Kommentare

Soziales

Schluss mit komplizierten Hartz IV-Regelungen!

Sehr geehrte Frau Merkel,

ich bin Mitarbeiter in einem Berliner Jobcenter. Meine Kollegen und ich sehen u.a. folgende Probleme:

1. Es ist erforderlich, dass alle sofort vermittelbaren Arbeitslosen unter 55 Jahren eine ganztägige Betreuung in einer Maßnahme nutzen können bzw. müssen. So steht ihnen bei wichtigen Fragen im Leben jederzeit ein Berater zur Seite, es werden finanzielle und familiäre Probleme sofort erkannt, aber auch Schwarzarbeit verhindert. Leider fehlt das Geld dazu.

2. Die Hartz IV-Regelungen sind so komplex und werden ständig erweitert und geändert, dass keine Zeit für genaue Einzelprüfungen stattfinden können. So gibt es immer mehr Widersprüche und Klagen, die wiederum Mehrarbeit für die Mitarbeiter bedeuten. Ändert sich ein kleiner Absatz im SGB, müssen für jeden einzelnen Arbeitslosen neue schriftliche Eingliederungsvereinbarungen getroffen werden.

3. Wenn ein Arbeitsloser eine Sanktion erhält oder das Gefühl hat, mit dem Bescheid stimmt etwas nicht, geht er sofort zum (kostenlosen) Anwalt. Der Arbeitslose selbst muss sich um nichts kümmern und gewöhnt sich daran, dass seine Angelegenheiten andere für ihn regeln. Ein Anwalt sollte erst zur Verfügung stehen, wenn ein Prozess notwendig ist.

4. Zahlungen für Miete und private Krankenkassen werden dem Arbeitslosen direkt überwiesen. Er kann selbst entscheiden, ob er die Beträge selbst verbraucht oder an seine Gläubiger weiterleitet. Folgen sind Verlust von Wohnung und Versicherungsschutz. Der Arbeitslose hat wegen seiner Schulden immer weniger Interesse an einer Arbeitsaufnahme.

Warum kann man diese Regelungen nicht ändern?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Kommentare (12)Schließen

  1. Autor Zacharias Hubschmidt
    am 17. Januar 2012
    1.

    da gibt es einiges zu tun! 10 Euro arztbesuch. bei dem wenigen was Hartz IV empfänger bekommen, ist das schon ein luxusbesuch ...!

  2. Autor Bea Schmidt
    am 17. Januar 2012
    2.

    Eine "ganztägige Betreuung nutzen _müssen_"? Was soll das werden, eine Kita für Joblose? Und was soll da geschehen - kollektives Bleistiftanspitzen? Entschuldigen Sie bitte, aber das kommt immer mehr einer Entmündigung gleich. Wie wäre es mit anständig bezahlter Arbeit? Wie wäre es mit einem flächendeckenden Mindestlohn? Wie wäre es mit der Abschaffung von dubiosen "Vermittlungsgutscheinen", die mich als Steuerzahler viel Geld kosten?
    Mit solch einer Zwangsbetreuung macht man die Leute nur noch mehr zum Klops... Dann lieber ein bedingungsloses Grundeinkommen - oder zurück zur Ich-AG. Bitte nehmen Sie mir meine Offenheit nicht übel. Alles Gute!

  3. Autor Ralf Schumann
    am 18. Januar 2012
    3.

    Sehr geehrte Frau Schmidt,

    zum Thema Vermittlungsgutschein kann ich Ihnen Recht geben. Leider kommen aber immer weniger Arbeitgeber mit Jobangeboten auf die Agentur für Arbeit zu, sondern gehen wie die Hausbesitzer zu Maklern.

    Vergessen Sie bitte nicht, dass viele Langzeitarbeitslose nicht nur finanzielle Hilfe, sondern auch Beratung und Selbstbestätigung brauchen. In diesen Maßnahmen werden Bewerbungen geübt und Hilfe zum normalen Lebensablauf gegeben. Viele Hartz IV-Empfänger sind krank, haben Schulden, Wohnungs- und familiäre Probleme. Sie brauchen Hilfe und wissen nicht, an wen sie sich wenden können. Selbst das Suchen eines Weiterbildungsangebots und die Nutzung des Internets ist für viele schon eine Herausforderung. Aus diesem Grund wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht nur unbezahlbar, sondern auch verantwortungslos den Arbeitslosen gegenüber.

    Vergessen Sie bitte nicht, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen bedeuten würde, dass das alle Einwohner aus den Ländern, für die das EU-Fürsogeabkommen, gezahlt werden müsste, die in Deutschland ihren Hauptwohnsitz anmelden! Das würde unser Sozialsystem zusammenbrechen lassen. Schliesslich bedeutet das lediglich: Hier polizeilich irgendwo anmelden, (dazu braucht man keinen Mietvertrag und keine Zustimmung des Vermieters!) und einmal einen persönlichen Antrag stellen. Danach kann jeder in sein Heimatland zurück und von dort online den Weiterbewilligungsantrag stellen.

    Möchten Sie das wirklich, Frau Schmidt? Das finden Sie gegenüber dem deutschen Steuerzahler fair?

    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Schumann

  4. Autor Bea Schmidt
    am 19. Januar 2012
    4.

    Sehr geehrter Herr Schuhmann,
    Soweit ich mich entsinnen kann, ist schon durchgerechnet worden, dass ein Bürgergeld den Steuerzahler weniger kosten würde als die derzeitigen Ausgaben. Kindergeld, Wohngeld, ALG II - alles würde wegfallen und durch ein solidarisches Grundeinkommen ersetzt werden.
    Herr Schumann, Ihre Worte sind sehr warm und freundlich, und ich schätze, dass Sie ein sehr netter und freundlicher Mensch sind. Leider sprechen die (Droh-)Briefe, die man von den JobCentern erhält, eine unglaublich harsche und kalte Sprache. Dieser Umgang ist schon ein Grund, noch kränker zu werden, wenn man sowieso schon angeschlagen ist.
    Dass viele Hartz-IV-Empfänger große Probleme haben, ist mir durchaus bekannt, aber ist diese Gängelung denn eine wirkliche Hilfe? Ich bin mir sehr sicher, dass viele Menschen sich beispielsweise ein gutes Ehrenamt suchen würden - die wenigsten Menschen wollen gar nichts tun! Und was die "Weiterbildungsangebote" betrifft - den Menschen wäre mehr geholfen, wenn sie eine sinnvolle Maßnahme machen dürften - z.B. auch durchaus und gerne noch einmal eine richtige Ausbildung - auch noch mit 50 - denn Qualifikation ist wirklich das A und O! Es ist für einen Menschen nicht gut, in irgendwelche Dinge gedrängt zu werden, die ihm nicht liegen - und soweit ich weiß, sind auch die 1-Euro-Jobs keine "Wunschkonzerte", sondern man muß wie bei einem Kartenstapel nehmen, was kommt. Auf Neigung und Berufswunsch wird hier nicht geachtet - letztendlich kommt man sich eben "gegängelt" vor, da es dieser Regierung doch nur um eines geht: Die Statistik beschönigen! Wenn ein Mensch in einem Beruf arbeiten darf, für den er geeignet ist und der ihm Freude bereitet, und den er notfalls auch mit 50 noch ein einer Ausbildung erlernen darf - dann werden unter Garantie weniger Leute krank als bei dieser Art und Weise, wie heute mit Arbeitslosen umgegangen wird. - Teil II folgt -

  5. Autor Bea Schmidt
    am 19. Januar 2012
    5.

    Alleine die Anschreiben schon lassen manche Menschen Angst haben, an den Briefkasten zu gehen. Der Wert eines Staates zeigt sich darin, wie er mit Kindern, Alten und Arbeitslosen umgeht. Fair wäre es, wenn dubiosen Job"Vermittern" ein Riegel vorgeschoben würde - wenn das Geld lieber für Seniorenausbildungen mit abschließenden Brief genutzt werden würde - wenn überhaupt in Richtung Nachhaltigkeit gearbeitet werden würde, statt nur auf die Statistik zu schielen. Wenn die JobCenter den Menschen _wirklich_ helfen wollen, dann wäre erst einmal ein anderer Ton in den eiskalten Amtsschreiben (Drohbriefen) vonnöten - und dann sollte man den Menschen und sein Schicksal berücksichtigen. Da man ja angeblich von Seiten der Politik großen Wert auf die "Erfahrung" der älteren Leute legt, sollte man ihren ermöglichen, noch einmal völlig neu zu starten - mit einer anständigen Ausbildung z.B. Ich würde mich freuen, wenn ich mit 50 die Chance auf einen Ausbildungsplatz erhalten würde! Wir bräuchten Ausbildungen, die z.B. 12 Monate - 24 Monate dauern, damit ein Mensch echte Qualifikation erlangen kann - und Arbeit finden kann! Viele Berufe werden nicht mehr benötigt, dafür sind neue hinzugekommen. Und Menschen haben letztendlich ein Gespür dafür, was wichtig und stimmig ist - und was nicht. Die Politik scheint dieses Gespür leider verloren zu haben... Zudem sollte eine "Einladung" eine Einladung sein, und keine "Vorladung".
    Beste Grüße, Bea Schmidt

  6. Autor Ralf Schumann
    am 20. Januar 2012
    6.

    Sehr geehrte Frau Schmidt,
    ich kann Ihren Ärger verstehen. Ich kann und will aber nicht die Regierung vertreten, allerdings möchte ich folgendes erwähnen: Die Einladungsschreiben sind mit Sicherheit streng geschrieben, aber das sind Serienbriefe, auf die wir Mitarbeiter keinen Einfluss haben.
    Wir betreuen auch eine breite Masse von "erwerbsfähigen Hilfebedürftigen". Da sind Kranke, Alleinerziehende, Faule, Ältere und Vollzeitbeschäftigte dabei. Was für den einen Menschen zu hart ist, ist für den anderen nicht hart genug.

    Zum Thema Weiterbildung kann ich nur sagen: Es ist jeder willkommen, der einen Weiterbildung machen möchte. Hier kann ich auch ruhigen Gewissens für meine Kollegen sprechen. Wir haben genügend Bildungsgelder. Zu einer Weiterbildung wird niemand gezwungen. Sofern sie zertifiziert ist und mit Bildungsgutschein abgerechnet werden kann, sie sinnvoll und notwendig für die Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt ist, wird sie auch vom Berater bewilligt. Sollte das nicht sein, kann der Arbeitslose sich auch beim Teamleiter vorstellen, der die Angelegenheit überprüft. Es wird auch keine Maßnahme abgelehnt, nur weil jemand schon 60 Jahre alt ist. Wir zahlen sogar den Pkw-Führerschein, sofern der beantragt wird. Eine Arbeitgelegenheit (1-€-Job) wird nur zur Aktivierung angeboten, z.B. weil jemand lange vom Arbeitsmarkt entfernt ist und keine Weiterbildungsbereitschaft zeigt. Für Ältere ist dieser Job in der Regel eine Freude, weil sie wieder eine sinnvolle Aufgabe machen.
    Sie meinen sicherlich ein Aktivcenter. Dort werden niederschwellige Aufgaben vergeben, wobei das Kartenspielen eigentlich nicht dazugehört. Hier werden in erster Linie Menschen verpflichtet, an so einer Maßnahme teilzunehmen, die keinerlei Motivation zur Aufnahme einer Arbeit zeigen. Der Sinn ist schon allein das Herstellen eines regelmäßigen Tagesablaufs.
    Bitte würdigen Sie auch mal unsere Arbeit. Es ist unfair, immer nur die schlechten Dinge des Jobcenters zu erwähnen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Schumann

  7. Autor Eric Markwart
    am 20. Januar 2012
    7.

    ... das muss alles Hand in Hand gehen! Vereinfachte Regeln, soziale Gerechtigkeit, menschliche Handlungsweise von Behörden usw. ...
    Ich erinnere mich an meinen ersten Bescheid zu ALG I - man sollte meinen DAS war nachvollziehbar? Oh nein! Und bei einem Besuch des Amtes wurde ich an die Hotline verwiesen - man wollte mir nicht mal erklären was die Berechnung bedeutet und wie ich sie verstehen soll. Und da fragen die sich, warum so viele Klagen anhängig sind?

  8. Autor Christoph Hartmann
    am 26. Januar 2012
    8.

    Hallo mein Herr,
    was machen sie, wenn ihre kunden aus krankheitsgründen eine ganztägige betreuung nicht annehmen könnten.
    dass sie die schwächsten ca. 6,4 mio hartz IV bezieher aus dem normalen rechtssystem stossen wollen erinnert mich an´s dritte reich und finde es unverschämt. sie sollten sich als staatsbediensteter der sie ja sind, auch wenn sie auch kein beamter sind, mehr mit dem grundgesetz beschäftigen.
    ich möchte noch anmerken, dass ein anwaltsbesuch sehr wohl etwas kostet. (ca. 10euro).
    ich wünsche mir in zukunft eine bessere auswahl der mitarbeiter der jobcenter. diese würden rechtssichere bescheide erarbeiten, gerichte würden entlastet.
    Gruss Chr. Hartmann

  9. Autor Ralf Schumann
    am 30. Januar 2012
    9.

    Sehr geehrter Herr Hartmann,
    wenn jemand aus Krankheitsgründen keine ganztägige Betreuung für sein Kind annehmen kann wird das selbstverständlich berücksichtigt. Der Arbeitslose muss das nur durch ein ärztliches Attest nachweisen. Glauben Sie mir bitte - solche Dinge sind Einzelfälle!
    Niemand soll übrigens aus dem "normalen Rechtssystem" gestoßen werden. Wie kommen Sie darauf? Wir Mitarbeiter des Jobcenters haben die Aufgabe, die Arbeitslosen auf dem Weg in den 1. Arbeitsmarkt zu begleiten. Dazu gehört auch eine 2jährige Umschulung für einen 50jährigen, sofern er das wünscht, die körperlichen und geistigen Voraussetzungen mitbringt und diese Weiterbildung sinnvoll und notwendig ist um ihn auf dem Arbeitsmarkt integrieren zu können.
    Herr Hartmann, wenn Sie der Meinung sind, dass eine bessere Auswahl der Mitarbeiter erfolgen sollte: Es kann sich jeder bewerben, der eine akademische Ausbildung und mindestens ein Jahr Berufserfahrung hat als Integrationsfachkraft bewerben. Wir suchen händeringend neue KollegInnen, wenn auch leider nur für 2 Jahre. Auch im Jobcenter sind Mitarbeiter nur gerngesehene Zeitkräfte, die man nach einer Beschäftigung ohne Sachgrund problemlos wieder auf die andere Seite des Jobcentertisches setzen kann.
    Aus diesem Grund sollten die HartzIV-Gesetze ja vereinfacht werden!
    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Schumann

  10. Autor Ernst Romoser
    am 14. Februar 2012
    10.

    Was soll man bitte an einem verfassungswidrigem Gesetz vereinfachen? Nehmen Sie es hin, daß 20 % unserer Mitbürger zu "Menschen zweiter Klasse" werden, weil es technisch gar nicht möglich ist für alle eine selbsterhaltende Arbeit zu generieren.
    Wir haben ca 3 Mio Arbeitslose, 2,6 Mio in präkären Beschäftigungen und 1 Mio in den von Ihnen gepriesenen Maßnahmen, welche keinen Zweck verfolgen, ausser den Menschen die Würde zu nehmen.
    Dagegen stehen 500 Tausend offene Stellen am Arbeitsmarkt.

    Was Sie wollen, ist ein Beschäftigungsprogram für die Überflüssigen, damit die nicht auf die Straße gehen, oder Ihren Unmut kund tun. Seien Sie froh, daß noch welche in unser Rechtssystem vertrauen, denn das Vertrauen in die Behörden ist schon verlohren gegangen. Sie als Mitarbeiter der Behörde sollten Ihre Beratungspflicht ernst nehmen und die Betroffenen ermutigen gegen jeden Bescheid gerichtlich vorzugehen.

    Mensch ist Mensch, und Menschenrechte darf man nicht mit Füßen treten. Dieses tut aber das SGB 2 und all die Handlanger, die in den Ämtern arbeiten.

    Die Stigmatisierung und Ausgrenzung dieses Gesetzes, was von Bürgern wie Ihnen auch noch durchgesetzt wird, muss komplett abgeschafft werden.

  11. Autor Ralf Schumann
    am 15. Februar 2012
    11.

    Sehr geehrter Herr Romoser,
    Sie werden hier sehr persönlich und vor allem beleidigend. Wenn wir im Jobcenter die Menschenwürde verletzen würden, hätte irgendein Anwalt schon längst dagegen geklagt. Dass nicht alle mit einer Jobcenter-Maßnahme zufrieden sind, liegt daran, dass diese Menschen keine Alternative weiß. Der Arbeitslose hat ein Recht auf die Beteiligung einer Eingliederungsmaßnahme. Wir sind froh, wenn sich jemand für eine Weiterbildung oder ein Praktikum entscheidet, aber leider lehnen das die meisten ab. Somit bleibt den Beratern keine andere Chance zur Aktivierung.
    Warum glauben Sie, ein Arbeitsloser habe das Recht auf unbegrenzte Freizeit? Welche Alternative schlagen Sie denn zu Hartz IV vor?
    Vergessen Sie bitte nicht, je mehr Menschen Arbeit haben, desto mehr verdienen sie, schaffen Nachfrage und somit Arbeitsplätze. Wenn Sie davon ausgehen, es gäbe 500.000 freie Stellen für 3 Millionen Arbeitslose, dann bedeutet Ihre Rechnung, die 500.000 Mitarbeiter würden nur so viel verdienen wie ein Hartz IV-Empfänger und somit nicht zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen.
    Auch wenn meine Frage von Frau Merkel unbeantwortet bleiben wird, weil mein Artikel keine ausreichenden Stimmen erhalten hat, so war die Diskussion hier doch recht interessant.
    Vielen Dank allen Beteiligten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Schumann

  12. Autor jörg lemke
    am 13. Juni 2012
    12.

    Sehr geehrter Hr. Schuhnmann,

    das jobcenter bei uns ist so faul und fies das man ohne einstweiligen Rechtschutz fast gar nicht auskommt.
    hartz4 empfänger werden sogar bedroht (ging mir selber so).
    nichts wurde mir bewilligt.
    hab dank dauer klage endlich mal ein kleinen erfolg: Fallmanager wechsel.
    und am rand bemerkt hartz4 ist reines überleben kein leben.
    ich bin schwer laktose fruktose intolerant und hab aus dem eine hystamin unferträglichkeit.
    so wie ich essen müsste reicht das alg2 nicht aus.
    arzt kann ich mir nicht leisten, hab fast jeden tag kopfschmerzen,
    dank praxisgebühr kann ich mir die notwendige behandlung nich zahlen geschweige medikamente !!!!!!!!

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