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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Werner Himmel am 21. Dezember 2011
15502 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Rente

Hallo Frau Bundeskanzlerin,

Warum gibt es in Deutschland kein vernünftiges Rentengesetz? Ich arbeite seit 47 Jahren ununterbrochen und muss mich immer weiter quälen bis ich meine Rente bekomme! Oder ich muss mit Abzügen in Rente gehen. Andere Menschen arbeiten "nur" 40 Jahre und bekommen die volle Rente, ohne Abzüge. Wo ist da die Gerechtigkeit? In Deutschland sieht es so aus dass -mann immer weiter arbeitet und vor der Rente ins Gras beißt. Damit -mann keine Rente bekommen kann.
Bei Ihnen habe Ich das Gefühl Sie denken nur ans Ausland, und das eigene Land ist Ihnen egal.

Mit freundlichem Gruß
W. H.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. April 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Himmel,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie schreiben in Ihrer Mail, dass Sie seit 47 Jahren ununterbrochen arbeiten. Wenn Sie in dieser Zeit Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, könnte sich daraus bereits ein Rentenanspruch ableiten. Um dies zu klären, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Bund unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800-10004800. Die Deutsche Rentenversicherung Bund schickt seit 2005 jedem Versicherten über 27 Jahre, der mindestens für fünf Jahre (60 Kalendermonate) Beiträge gezahlt hat, jährlich ein Schreiben mit allen erfassten rentenrechtlichen Zeiten.

Das deutsche Rentenversicherungssystem ist im Sinne der Generationengerechtigkeit wohl austariert. Es funktioniert nach dem so genannten „Umlageprinzip“. Danach zahlen alle jetzigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Rentenkasse ein, damit die heutigen Rentner aus diesem "Topf" ihre Rente beziehen können. Die Beiträge werden also nicht für den Einzelnen als Rücklage gesammelt, sondern sofort wieder als Renten ausgegeben.

Grundlage dafür ist der „Generationenvertrag“. Er ist ein unausgesprochener, nicht schriftlich festgelegter Vertrag zwischen der beitragszahlenden Generation, also den Erwerbstätigen, und der rentenempfangenden Generation, also den Rentnerinnen und Rentnern. Inhalt des Generationenvertrags ist, dass sich die jeweils erwerbstätige Generation verpflichtet, durch ihre Beiträge zur Rentenversicherung die Renten der ihr vorausgehenden Generation zu sichern – in der Erwartung, dass die folgende Generation die gleiche Verpflichtung übernimmt.

Aufgrund der demografischen Entwicklung verschiebt sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern: die Menschen werden immer älter und beziehen demzufolge länger Rente. Andererseits werden weniger Kinder geboren. Den Älteren stehen in Zukunft weniger Junge gegenüber.

Um künftig für den Ausgleich zwischen den Generationen zu sorgen, wurde 2007 die Rente mit 67 eingeführt. Ab diesem Jahr steigt das Renteneintrittsalter stufenweise bis zum Jahr 2029 von 65 auf 67 Jahre. Wer 1947 geboren wurde, kann mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen, der Jahrgang 1959 mit 66 Jahren und zwei Monaten. Ab dem Jahrgang 1964 gibt es die Rente ohne Abzüge in der Regel erst mit 67 Jahren.

Würde das Renteneintrittsalter nicht steigen, wäre es unvermeidlich, entweder die Beiträge zu erhöhen oder die Renten zu kürzen. Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte unlängst, die Rente mit 67 sei "die richtige Antwort auf den demografischen Wandel". Es sei dringend notwendig, diesen Weg zu gehen.

Versicherte haben allerdings auch in Zukunft die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen. Für jeden Monat, den sie vorzeitig in Rente gehen, gibt es einen Renten-Abschlag von 0,3 Prozent. Wer aber beispielsweise 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, wird auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Thomas Tellhauser
    am 12. Januar 2012
    1.

    DAs Rentensystem in Deutschland ist wie alt? Wer muss alles nicht in das soziale System einzahlen? Die die sowie so viel verdienen sind aussen vor und gehören nicht zu den Einzahlern! Dank an die Regierungen die dieses System nur kosmetisch behandelt!!!!

  2. Autor Ralf Schumann
    am 17. Januar 2012
    2.

    Es wird wohl künftig so sein, dass jeder Arbeiter bzw. Angestellte bis zum Umfallen arbeiten oder sich eben rechtzeitig Gedanken machen muss mit welcher körperlichen oder seelischen Schwachstelle er sich für erwerbsunfähig erklären lässt.

  3. Autor Doren Horowitz
    am 18. Januar 2012
    3.

    "Bundestagsabgeordnete zahlen aus ihrer Abgeordnetenentschädigung keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung und erhalten im Gegenzug auch keine Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen, erwerben allerdings pensionsähnliche Ansprüche. Sie sind diesbezüglich wie Beamte gestellt."
    Die Abgeordneten erhalten auch eine Altersentschädigung: Sie wird erst nach der Ableistung von zwei vollen Legislaturperioden (derzeit 2 × 4 Jahre) vom Bundestag bezahlt. Anderenfalls werden die Abgeordneten in der Rentenversicherung nachversichert oder erhalten einen gleichwertigen Betrag unter Verzicht auf Rentenleistungen für die Zeit ihres Mandats in einer Summe.
    Derzeit beträgt die monatliche Mindestpension 1.682 Euro; der Betrag steigt mit längerer Zugehörigkeit und erreicht nach 23 Jahren Bundestagszugehörigkeit ihren Höchstanspruch: 4.836 Euro. Nach dem 18. Mandatsjahr sinkt das Pensionseintrittsalter auf 55 Jahre. Die Altersentschädigung ist voll zu versteuern. Nach zwölf Jahren im Bundestag erhält ein ehemaliger Abgeordneter heute 36 Prozent der Abgeordnetenentschädigung.
    Bei unseren gewählten Volksvertretern reichen also 8 Jahre hinten auf den Bänken zu sitzen um 1.682 Euro zu erhalten. Das schaffe ich nicht mal mit 40 Jahren im Job.

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