Sehr geehrte Frau Leuchtmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist in unserer Rechtsordnung weitgehend verwirklicht. Heute sind gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften vor allem beim Unterhaltsrecht, beim Güterrecht, beim Erbrecht und beim Erbschafts- und Grunderwerbssteuerrecht Ehen gleichgestellt. Dazu hat das Lebenspartnerschaftsgesetz. das bereits seit über zehn Jahren gilt, maßgeblich beigetragen. Sein Ziel war es, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften zu beenden.
Eingetragene Lebenspartnerschaften sind heute fester Bestandteil unserer Lebenswirklichkeit. Anders als noch vor einigen Jahren ist es nicht mehr ungewöhnlich, wenn eine Frau von ihrer Frau oder ein Mann von seinem Mann spricht.
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und FDP 2009 dazu bekannt, die Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten eingetragener Lebenspartnerschaften weiter zu verbessern. Als konkretes Ziel ist die Übertragung der familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe im Öffentlichen Dienstrecht des Bundes auf Lebenspartnerschaften genannt. Außerdem hat sich die Regierungskoalition im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, Benachteiligungen im Steuerrecht abzubauen und dabei insbesondere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen.
Vieles ist bereits erreicht. Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz und das Jahressteuergesetz 2010 sind die Lebenspartner den Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerrecht gleichgestellt. Das Jahressteuergesetz 2010 brachte die Gleichstellung auch im Grunderwerbssteuerrecht. Durch das „Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften“ sind Ehe und Lebenspartnerschaft im Öffentlichen Dienstrecht rückwirkend zum 1. Januar 2009 gleichgestellt.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Gesetzentwürfe vorbereitet, die eine inhaltliche Anpassung von Regelungen vorsehen, die Lebenspartnerschaften betreffen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache Nr. 17/8248): http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/082/1708248.pdf.
Weitere Informationen zur Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften finden Sie beim Bundesjustizministerium:
• http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Lebenspartnersc... • http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/2... • http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2011/201108...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 12. Januar 2012
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am 17. Januar 2012
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am 17. Januar 2012
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am 20. Januar 2012
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