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Status der Beiträge
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Soziales
Schwerbehinderung
Sehr geehrte Frau Merkel,
lt. dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages werden Schwerbehinderte, die einen von mindestens nicht nur vorübergehenden Grad der Behinderung von 80% besitzen, von der GEZ befreit. Ich habe 90%, Merkzeichen aG und B. und werde vom Versorgungsamt nicht befreit. In der Ablehnung standen zusätzliche Erläuterungen und Klauseln, die ich leider dem Staatsvertrag nicht entnehmen konnte.
Ich habe Muskeldystrophie, Tendenz schlechter werdend. Leider kann ich mir keinen Umzug finanziell leisten, da es lt. Sozialverband keine Unterstützungen gibt.
Auch die Wohnungssuche gestaltet sich in einer Landeshauptstadt wie Hannover als extrem schwierig. Bezahlbare, behindertengerechte Wohnungen bekommt man in Stadtteilen, in denen man nicht so gern wohnen möchte. Die Stadtteile, die zentral liegen und in denen sich mein helfender Freundeskreis -auf die ich sehr angewiesen bin- befindet, sind für mich unbezahlbar.
Dies alles bereitet mir sehr viel Angst und Verzweiflung, die ich ohnehin schon mit der progredienten Erkrankung habe. Es gibt noch mehrere Punkte, die für mich als Schwerbehinderte aufzulisten wären. Aber diese, außer der GEZ-Befreiung, sind die existentiell wichtigsten.
Können Sie mir Antworten darauf geben, damit ich vielleicht ein wenig verstehen kann, warum sich das Leben eines Behinderten so schwierig gestaltet?
Es grüßt Sie herzlichst
Beatrice Lucke
Kommentare (2)Schließen
am 23. Februar 2012
1.
am 28. Februar 2012
2.
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