Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Walter Keim am 13. Februar 2012

Innenpolitik

Informationsfreiheitsgesetz verbessern und UN Konvention gegen Korruption ratifizieren

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 23. März 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Keim,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In Deutschland schafft das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – auch im internationalen Vergleich – seit 2006 weitgehende Transparenz über die Arbeit von Ämtern und Behörden. Grundsätzlich sind Informationen über die Arbeit von Ämtern und Behörden für jedermann frei und voraussetzungslos zugänglich.

Das IFG macht es einfacher, amtliche Akten einzusehen. Damit wird den Informationsbedürfnissen interessierter Bürgerinnen und Bürgern entsprochen. Außerdem lassen sich Korruption und Amtsmissbrauch leichter aufdecken. Einzelne Bereiche wie personenbezogene Daten oder geistiges Eigentum müssen jedoch geschützt bleiben.

Korruption zu verhindern und zu bekämpfen gehört zu den zentralen gesellschaftspolitischen Aufgaben. Deutschland hat zur Korruptions-bekämpfung in der Vergangenheit eine Vielzahl von Rechtsakten erlassen. Dazu gehören zum Beispiel die Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung und das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption. In der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung, dem Verhaltenskodex gegen Korruption und dem Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen sind wesentliche Elemente der Präventionsstrategie der Bundesregierung enthalten.

Im internationalen Bereich gibt es zur Korruptionsbekämpfung das EU-Bestechungsgesetz, das EU-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung und das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Deutschland hat bereits im Dezember 2003 das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption unterzeichnet. Die geltende deutsche Rechtslage entspricht weitestgehend bereits den Vorgaben des Übereinkommens.

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ratifizieren kann. Dafür bedarf es nach dem Grundgesetz eines Vertragsgesetzes. Den Entwurf dafür wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorlegen, sobald Einvernehmen über ein Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens besteht. Dazu wäre es nötig, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu erweitern. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll aus der Mitte des Deutschen Bundestages vorgelegt werden. Wann das der Fall ist, lässt sich noch nicht absehen.

Zur Parteienfinanzierung informieren Sie sich bitte auf der Seite des Bundesinnenministeriums: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Them... Informationen finden Sie auch auf der Seite des Deutschen Bundestages http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/di...

Im Regierungshandeln spielen Bürgernähe und Öffentlichkeit eine große Rolle. Die Bundeskanzlerin hat einen Zukunftsdialog begonnen, in dem sie mit Bürgerinnen und Bürgern sowie über einhundert Experten über drei grundlegende Fragestellungen diskutiert: Wie wollen wir zusammenleben? Wovon wollen wir leben? Wie wollen wir lernen?

Ziel ist es, einen gesamtgesellschaftlichen Austausch über die nahe Zukunft unseres Landes anzustoßen. Mit diesem neuen Vorgehen will die Bundeskanzlerin konkrete Handlungsvorschläge und Denkanstöße für die politische Arbeit gewinnen. Mehr zum Bürgerdialog: www.dialog-ueber-deutschland.de .

Weitere Informationen finden Sie hier:

Informationsfreiheitsgesetz: http://www.bfdi.bund.de/IFG/Home/homepage_node.html;jsess...

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/...

Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Walter Keim
    am 13. Februar 2012
    1.

    Es häufen sich Medienberichte über Vorteilsnahme Einzelner Mandatsträger (z. B. der Bundespräsident), die das Vertrauen in die Integrität von Volksvertretern schwindet zunehmend. Deshalb müssen wir in Deutschland die Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung dringend besser regeln!

  2. Autor Norbert Stamm
    am 28. Februar 2012
    2.

    Stolz darauf, Export-(Vice-)Weltmeister zu sein, sind wir uns zu fein, von anderen zu lernen. Ständig hören wir, dass bei uns in Deutschland alles besser sei, als im Rest der Welt. Haben wir wirklich nicht nötig, die Zustände hierzulande zu verbessern?
    Die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) ist bereits am 16. September 2005 in Kraft getreten. Deutschland ist einer der wenigen Staaten, die sie bis heute – nach über sechs Jahren! - nicht ratifiziert haben. Nach der Konvention muss zudem künftig nach der Rechtsauffassung von Transparency International auch das verwerfliche Beeinflussen eines Abgeordneten bei der sonstigen Wahrnehmung seines Mandats erfasst werden. Die bisherige Regelung zur Bestechung von Abgeordneten (§ 108e StGB)[17]) genügt nach allgemeiner Auffassung nicht den Anforderungen der UNCAC. Bislang konnte sich der Bundestag nicht auf eine entsprechende Gesetzesänderung verständigen. Warum nur tun sich unsere Politiker damit so schwer?
    Liegt es vielleicht daran, dass unsere parlamentarische Demokratie, wie die Kanzlerin selbst am 2. September 1911 sagte, „marktkonform“ sein soll? Geht dadurch aber nicht die Demokratie, die Volkssouveränität verloren? Und ist das noch „grundgesetzkonform“?

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.