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Abstimmungszeit beendet
Autor Beatrice L. am 06. Februar 2012
12810 Leser · 2 Kommentare

Soziales

Schwerbehinderung

Sehr geehrte Frau Merkel,

lt. dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages werden Schwerbehinderte, die einen von mindestens nicht nur vorübergehenden Grad der Behinderung von 80% besitzen, von der GEZ befreit. Ich habe 90%, Merkzeichen aG und B. und werde vom Versorgungsamt nicht befreit. In der Ablehnung standen zusätzliche Erläuterungen und Klauseln, die ich leider dem Staatsvertrag nicht entnehmen konnte.
Ich habe Muskeldystrophie, Tendenz schlechter werdend. Leider kann ich mir keinen Umzug finanziell leisten, da es lt. Sozialverband keine Unterstützungen gibt.
Auch die Wohnungssuche gestaltet sich in einer Landeshauptstadt wie Hannover als extrem schwierig. Bezahlbare, behindertengerechte Wohnungen bekommt man in Stadtteilen, in denen man nicht so gern wohnen möchte. Die Stadtteile, die zentral liegen und in denen sich mein helfender Freundeskreis -auf die ich sehr angewiesen bin- befindet, sind für mich unbezahlbar.
Dies alles bereitet mir sehr viel Angst und Verzweiflung, die ich ohnehin schon mit der progredienten Erkrankung habe. Es gibt noch mehrere Punkte, die für mich als Schwerbehinderte aufzulisten wären. Aber diese, außer der GEZ-Befreiung, sind die existentiell wichtigsten.
Können Sie mir Antworten darauf geben, damit ich vielleicht ein wenig verstehen kann, warum sich das Leben eines Behinderten so schwierig gestaltet?

Es grüßt Sie herzlichst
Beatrice Lucke

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Karl Eduard Schmidt
    am 23. Februar 2012
    1.

    Mit sämtliche Gutachten erhält jeder nach seinen Bedürfnisse eine vollständig bis teilweise Betreuung. Dann gilt das SGB IX ebenso auch das SGB III. Beschwerden kann man sich an Behindertebeauftragte und Sozialverbände. Insgesamt sind die Strukturen und Projekte für Behinderte teilweise verstärkt mit finanzielle Mitteln. Geld haben alle Städte, nur die Geldquellen suchen Politiker und die Gesellschaft nach Willkür. Akzeptieren wir höhere Rechtsnormen gibt es neue Finanzmethoden, also ganz einfach.

  2. Autor Klaus-Dieter Schneidersmann
    am 28. Februar 2012
    2.

    Hallo,Beatrice Lucke
    vieles ist eigenartig,manches abstrakt,da ist jemand 90% schwerbehindert,und nur weil Bürokraten keine Ahnung haben,erfahren diese Menschen keine Unterstützung.Ungeschultes Beamten-Personal,mit gutem Verdienst,sollte auch über bestehende Möglichkeiten informiert sein.
    Allso.eine Befreiung der GEZ Gebühren,können Sie nur per Antrag bei der GEZ erreichen!(nicht beim Versorgungsamt)http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger....

    §8 behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.
    Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen

    Da ihnen aber das wichtigste auf Ihrem Ausweis fehlt,das RF-Merkzeichen,nützen Ihre 90% noch nichts.
    Sie müssen zuerst beim Versorgungsamt,mit der Begründung:§8 der GEZ(deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.)den Antrag auf das RF-Merkzeichen stellen!)Diese Eintragung kann Ihnen das VersorgungsAmt nicht verweigern,da Sie wohl kaum an Tanzveranstalltungen,sportlichen Veranstalltungen,mit Körpereinsatz u.s.W teilnehmen können.Die Palette ist riesig!(sonst Klage)
    Dann,
    Antragsformulare der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung oder auf der GEZ-Seite direkt Online-Ausfüllen.
    sollte funktionieren.
    mfg.K.D.Schneidersmann

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