Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Martin G. Schultz am 05. März 2012

Innenpolitik

"Höchst dotierter Ehrensöldner"

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 04. April 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schultz,

viele Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Den sogenannten Ehrensold ehemaliger Bundespräsidenten regelt das „Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten“ vom 17. Juni 1953, zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 2 Gesetz vom 5. Februar 2009 (BPräsRuhebezG). Die Festsetzung des Ehrensolds ist Sache des Bundespräsidialamts, nicht der Bundesregierung.

Am 29. Februar 2012 hat das Bundespräsidialamt mitgeteilt, es sei „nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für den Ehrensold nach § 1 des Gesetzes erfüllt sind. Bundespräsident Christian Wulff ist am 17. Februar 2012 aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden. Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben.“

Die Entscheidung über den Ehrensold und seine Festsetzung ist also eine Verwaltungsentscheidung, für die das Bundespräsidialamt zuständig ist. Es handelt sich nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um eine „tatbestandlich gebundene Entscheidung“, wie es im Amtsdeutsch heißt. (Siehe Pressemitteilung des Bundespräsidialamtes http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Pressemitteilun...)

Das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten finden Sie hier: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bpr_sruhebezg/gesa...

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Antworten auf ähnliche Fragen von Herrn Robert Kroiß (Antwort vom 02. März 2012 - http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/rueckendeckung-...) und Herrn Ronny Kaiser (Antwort vom 10. Februar 2012 - http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/amtierender-bun...).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Martin G. Schultz
    am 05. März 2012
    1.

    Liebe Leserinnen und Leser,
    leider ist mir ein Rechenfehler unterlaufen, den ich leider erst heute korrigieren kann.
    Bis zur Vollendung seines 67. Lebensjahres wird Herr Christian Wulff leider nur 2.985.000,00 EURO kassieren.
    Ich bitte, dies zu entschuldigen!

  2. Autor Thomas Schüller
    am 07. März 2012
    2.

    Herr Martin G. Schultz schreibt:

    "Bis zur Vollendung seines 67. Lebensjahres wird Herr Christian Wulff leider nur 2.985.000,00 EURO kassieren."

    Da ist Ihnen werter Herr Schultz vermutlich ungewollt die Formulierung etwas schräg geraten, ich sehe es so:

    Bis zur Vollendung seines 67. Lebensjahres wird Herr Christian Wulff zwar nicht die erst fälschlich benannten 35.820.000,00 EURO , aber leider immer noch 2.985.000,00 EURO kassieren.....

    Viele Grüße, Thomas Schüller

  3. Autor Martin G. Schultz
    Kommentar zu Kommentar 2 am 07. März 2012
    3.

    Man kommt ja schnell in den Verdacht, sich an der Neid-Debatte beteiligen zu wollen. Aber für Herrn Wulff scheinen selbst 2.985.000,00 EURO nur "peanuts" zu sein. Denn er will ja noch weitere Ansprüche geltend machen. Irgendwie müssen die teuren Anwälte auch noch bezahlt werden, die für ihn tätig geworden sind.

  4. Autor Bastian Lutterjohann
    am 01. April 2012
    4.

    Man könnte jetzt meinen, dass Herr Wulff in Zukunft seine Reisen selber bezahlen könnte und auch keine Sonderkredite von seinen Freunden aus der Wirtschaft mehr braucht.

    Für so eine Gestalt zahlt man doch gerne seine Steuern.

    Der Begriff "Ehre" in Verbindung mit Herrn Wulff ist schon ein Witz an sich.

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