Sehr geehrter Herr Stamm,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Steuerabkommen mit der Schweiz vom 21. September 2011 ist eine ausgewogene Lösung für die Bekämpfung der Steuerflucht von deutschen Staatsbürgern. Mit dem Abkommen kann Deutschland für die Vergangenheit und für die Zukunft Kapitalanlagen deutscher Steuerbürger in der Schweiz besteuern, die ihre Steuerpflicht bisher nicht oder nicht ausreichend erfüllt haben. Das sind Steuereinnahmen, die ohne Abkommen laufend verjähren würden.
So wird Gerechtigkeit hergestellt - eine Gleichbehandlung deutscher Steuerpflichtiger, egal ob sie ihr Vermögen in der Schweiz oder in Deutschland haben. Zudem wird das Problem der unterschiedlichen rechtlichen Bewertung bestimmter Steuer-Sachverhalte in der Schweiz und in Deutschland gelöst.
Für die Problematik, die Sie ansprechen, hat die Bundesregierung mit dem Anfang April 2012 abgeschlossenen Ergänzungsprotokoll zum gemeinsamen Steuerabkommen eine Lösung gefunden.
Danach sind Zinszahlungen vom Anwendungsbereich des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens ausgenommen, wenn sie unter das Zinsbesteuerungsabkommen von EU und Schweiz fallen. Dies gilt auch bei künftigen Erweiterungen des EU Zinsbesteuerungsabkommens mit der Schweiz ab dem Zeitpunkt der Anwendung dieser Erweiterungen.
Die Ergänzungen berücksichtigen außerdem weitere Bedenken und Anliegen, die Europäische Kommission und einige Bundesländer nach der Unterzeichnung des Steuerabkommens im vergangenen September geäußert haben.
Der Kerngehalt des Abkommens bleibt bestehen: Es sichert die Besteuerung deutscher Kapitalvermögen in der Schweiz für die Zukunft und Gegenwart und stellt damit die deutsch-schweizerischen Beziehungen auf eine zukunftsfähige Basis.
Einzelheiten finden Sie unter http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Wirtschaft...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (2)Schließen
am 13. März 2012
1.
am 31. März 2012
2.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.