Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Florian Wegener am 15. März 2012
13777 Leser · 0 Kommentare

Bildung

Nachfrage zur SV-Pflicht dualer Studenten

Sehr geehrte Damen und Herren des Bundespresseamtes,
sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

vielen Dank für die Antwort auf die Frage aus dem Beitrag http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/sozialversicher....
Hierzu habe ich jedoch eine Nachfrage, da die Antwort viele Fragen offen lässt.
Sie nehmen leider keinerlei Bezug auf die zentral aufgeworfene Frage, ob durch die SV-Pflicht nicht das duale Studium als Ganzes – also für Studierende genauso wie für Unternehmen – unattraktiver wird. Denn für Schüler/innen, die sich für ein duales Studium interessieren, wird diese Studienform durch das „Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches SGB und anderer Gesetze“ vom 29.12.2011 (4. ÄndG SGB IV) z. T. schwer finanzierbar und auch für Unternehmen steigen durch die nun zu leistenden Arbeitgeberbeiträge die Ausbildungskosten erheblich.
So kann aus Sicht der dualen Studenten dem Fachkräftemangel – der v. a. in der Industrie herrscht, die großes Interesse an durch die Praxis geprägten Hochschulabsolventen hat – nicht begegnet werden.

Überdies erscheint das Gesetz völlig unbegründet. Der Gesetzentwurf nennt als Gründe lediglich
a) die Schaffung von Rechtssicherheit über alle Formen des dualen Studiums hinweg, und
b) die Vergleichbarkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse von dualen Studenten und Azubis.

Zu a) kann festgestellt werden, dass eben diese Rechtssicherheit durch die Entscheidung des BSG vom 01.12.2009 (vgl. Az. B 12 R 4/08 R) hergestellt wurde und nun durch das neue Gesetz untergraben wird. Die durch die genannte Entscheidung begründete Unterscheidung zwischen den drei verschiedenen Arten des dualen Studiums (praxisintegriert, berufsintegriert, berufsbegleitend) erscheint logisch und nachvollziehbar. Warum hier eine Nachbesserung – die auch mit sofortiger Wirkung ohne Bestandssicherung vollzogen werden musste – nötig wurde, geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor.
Eben diese fehlende Bestandssicherung sorgt nun aber bei den dualen Studenten für eine Einkommensminderung um ca. 20 % bei stetig steigenden Lebenshaltungskosten und i. d. R. ohnehin schon knapp kalkulierten Lebensbedingungen – zur Verdeutlichung: Viele duale Studenten erhalten ein Brutto-Entgelt von etwa 600 bis 1.000 EUR (zum Vergleich: lt. BAFöG haben Studierende Anspruch auf 670 EUR), müssen hiervon aber nicht nur wohnen und leben wie jeder andere Student auch, sondern häufig eine zusätzliche Wohnung (oft fallen Ort der Hochschule und Ort des Unternehmens auseinander) und für die Praxisphasen außerdem hochwertige Kleidung (bei vielen Unternehmen herrscht Anzugpflicht) finanzieren. Mit den zur Verfügung stehenden Einkünften waren diese Ausgaben möglich. Zieht man nun aber 20 % ab, müssen tatsächlich viele duale Studenten ihr Studium aus finanziellen Gründen aufgeben oder einen Studienkredit beantragen. Genau dieses Problem versuchte Herr Maas in seinem Beitrag darzustellen.

Auch die Begründung b) kann nicht zufrieden stellen: Die wirtschaftlichen Verhältnisse eines dualen Studenten sind mit denen eines klassischen Studenten mit Stipendium (vgl. o. g. Entscheidung des BSG) oder Nebenjob oder aber auch völlig anderer Berufsgruppen, in denen einfache Tätigkeiten verrichtet werden, ebenso vergleichbar. Dass duale Studenten nun also ausgerechnet Azubis und nicht einer anderen wirtschaftlich vergleichbaren Gruppe gleichgestellt werden, grenzt aus unserer Sicht an Willkür.

Daher bitte ich um konkrete und ausführliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Sehen Sie – unter Beachtung obiger Ausführungen – die wieder eingeführte Sozialversicherungspflicht für duale Studenten als richtige Maßnahme im Zeitalter des Fachkräftemangels?
2. Womit wird aus Sicht der Bundeskanzlerin als Vorsitzende der Bundesregierung die neue SV-Pflicht für duale Studenten begründet?

Mit freundlichen Grüßen
Florian Wegener

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 23. März 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Wegener,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zu Ihrer ersten Frage:

Tatsächlich beklagen Unternehmen einen Mangel an Fachkräften. Die Bundes-regierung wirkt dem mit einer Vielzahl von Maßnahmen entgegen. Sie sind im Konzept Fachkräftesicherung der Bundesregierung beschrieben: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2011/06/....

Angebot und Nachfrage im Bereich der dualen Studiengänge sind wegen ihrer Praxisnähe und ihrer guten beruflichen Perspektiven sehr hoch. Offensichtlich sehen Unternehmen und Studierende diese Ausbildungsform als attraktiv an, und zwar weitgehend unabhängig von der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung.

Sollte der Bedarf der Unternehmen an dual Studierenden das Angebot übersteigen, wäre es Aufgabe der Firmen, die Attraktivität dieser Ausbildung zu erhöhen, etwa durch eine höhere Vergütung.

Zu Ihrer zweiten Frage:

Vor Dezember 2009 mussten alle dual Studierenden Sozialversicherungs-beiträge bezahlen. Aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 01.12.2009 wurde zwischenzeitlich zwischen den verschiedenen Modellen differenziert. Dies führte in der Praxis zu Abgrenzungsproblemen. Zum 01.01.2012 wurde daher die Beitragspflicht für alle dual Studierenden wieder eingeführt. Damit besteht Klarheit und Planbarkeit für alle Betroffenen - also Studierende, Ausbildungsbetriebe und Hochschulen.

Da die theoretische und die praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft sind und die Studierenden eine Ausbildungsvergütung erhalten, werden alle dual Studierenden sozialversicherungsrechtlich wie Auszubildende behandelt. Auch sie müssen in der Regel von ihren - zum Teil nicht sehr hohen - Ausbildungsvergütungen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Eine Bestandsschutzregelung hätte in der Praxis wieder zu Abgrenzungsproblemen und einer Ungleichbehandlung der Studierenden geführt. Zu berücksichtigen ist auch, dass Sozialversicherungsbeiträge für die Versicherten nicht nur Ausgaben sind, sondern auch mit Leistungsansprüchen verbunden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung