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Status der Beiträge
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Familienpolitik
Anerkennung von Kindererziehungsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich beziehe seit einigen Jahren eine kleine Rente von der
Deutschen Rentenversicherung Bund. Nach Durchsicht der Rentenberechnung musste ich feststellen, dass für meine drei vor dem 01.01.1992 geborenen Kinder jeweils nur ein Jahr Erziehungszeit berücksichtigt worden ist. Für die nach diesem Stichtag geborenen Kinder werden den Erziehenden jeweils drei Jahre angerechnet.
Diese Ungleichbehandlung von Personengruppen kann ich nicht einsehen. Nach der Geburt unseres ersten Kindes musste ich mein Arbeitsverhältnis als Diplom-Ingenieur aufgeben. Kindergarten-Plätze gab es in den 70er-Jahren nicht und eine Großmutter konnte in die Betreuung der Kinder auch nicht mit eingebunden werden. Meine Kinder finanzieren mit ihren Beiträgen jetzt schon die Renten meiner Generation, die der Kinderlosen eingeschlossen.
Hilfreich wäre es, wenn die Kindererziehungsleistung mehr Anerkennung finden würde und dies auch in der gesetzlichen Rente Berücksichtigung finden würde. Ein erster Schritt hierzu könnte die Aufhebung der Stufenregelung des Kindererziehungs-Leistungs-Gesetzes / des Renten-Reform-Gesetzes von 1992 sein. Da die Kindererziehungsleistung aus Steuermitteln vom Bund finanziert wird, müsste eine Gleichstellung aller Mütter angestrebt werden, zumal auch die derzeitige positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt den Finanzhaushalt des Bundes dadurch nicht mehr gefährden dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Irmtraud Betz
Kommentare (2)Schließen
am 06. April 2012
1.
am 23. April 2012
2.
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