Sehr geehrte Herr Ruoff,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Bereits 2014 unterschreitet der Bundeshaushalt die Schuldengrenze, die eigentlich erst ab 2016 gilt. Im Grundgesetz ist geregelt, dass die strukturelle Neuverschuldung dann höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) betragen darf. Die Bundesregierung kommt also dem Ziel näher, fast keine neuen Schulden mehr aufzunehmen.
Richtig ist: Die vorgezogene Einzahlung in den neuen Europäischen Krisenmechanismus (ESM) macht 2012 eine entsprechend höhere Neuverschuldung nötig. Die Bundesregierung wird die Neuverschuldung aber in den folgenden Jahren schneller weiter abbauen. Die Eckwerte sehen für 2013 nur noch neue Kredite von 19,6 Milliarden Euro vor. 2016 erreichen wir einen fast ausgeglichener Haushalt mit nur noch 1,1 Milliarden Euro Neuverschuldung.
Auch die sogenannte Schuldenstandsquote reduziert sich. Infolge der Stabilisierungsmaßnahmen, die wegen der Finanzmarktkrise und der europäischen Staatsschuldenkrise nötig waren, ist diese Quote seit 2008 deutlich gestiegen. Von 82 Prozent des BIP in diesem Jahr wird sie auf 73 Prozent 2016 zurückgehen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/03/...
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Presse/Pre...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 05. April 2012
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Kommentar zu Kommentar 1 am 07. April 2012
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am 19. April 2012
3.
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