Sehr geehrte Frau Böhm,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie haben Recht: Eltern brauchen Wahlfreiheit, damit sie ihren Lebensentwurf leben können. Deshalb investiert die Bundesregierung in den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige. Ab August 2013 wird es einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz geben. Gleichzeitig wird ein Betreuungsgeld eingeführt für Eltern, die sich für einen anderen Weg entscheiden und keinen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen.
Wie Sie wissen, haben wir in Deutschland eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen, von denen Ehepartner und Familien profitieren. Diese Leistungen werden derzeit alle zusammen einer Auswertung unterzogen.
Ziel ist es, erstmals genaue und umfassende Kenntnisse über die Wirkungsweise dieser Leistungen zu gewinnen. Daran sollen sich konkrete Handlungsempfehlungen anschließen, um Leistungen in Zukunft noch effizienter zu gestalten und zu bündeln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 05. Mai 2012
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