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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Detlef Burkandt am 12. März 2012
11520 Leser · 3 Kommentare

Arbeitsmarkt

Warum ist so etwas erlaubt?

Sehr geehrte Frau Merkel,

ich hätte da mal eine Frage:

Vor einiger Zeit begann ich eine Tätigkeit bei einer Zeitarbeits- Firma. Mein Motiv war es, über diese Schiene wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen - so war das ganze doch wohl mal gedacht.

Ich gab mir alle Mühe und nach einiger Zeit fragte ich bei meiner Einsatz-Firma nach, wie es denn mit einer direkten Festeinstellung aussieht.

Grundsätzlich sprach nichts dagegen, wenn ich denn 3000,00 € hätte. Soviel müsse die Firma für mich an den Personaldienstleister zahlen - quasi als Vermittlungsgebühr.

Natürlich war ich entsetzt und zweifelte das ganze an - wenn sie mich nicht wollen, sollen sie doch einfach nein sagen. Daraufhin wurde mir der Vertrag zwischen beiden Firmen gezeigt. Es stand dort wirklich so geschrieben.

Das bedeutet für mich: ich gehöre diesem Dienstleister. Ich kann ja nicht mal dort kündigen, denn dann bekomme ich weder Arbeitslosengeld noch Hartz 4. Dann bleibt mir nur noch, betteln zu gehen. Das ist eine moderne Art von Sklaverei.

Meine Frage lautet also: Warum ist so etwas erlaubt?

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Burkandt

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 24. April 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Burkandt,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Es ist sachgerecht, wenn eine Zeitarbeitsfirma von einer Einsatzfirma eine angemessene Vermittlungsgebühr verlangt. Denn die Einsatzfirma hat sich die Kosten der Personalgewinnung zunächst erspart. Sie kann eine Leihkraft zudem risikolos erproben. Die Kosten hat die Zeitarbeitsfirma. Kommt es zur Übernahme, will sich die Zeitarbeitsfirma die Kosten berechtigterweise erstatten lassen.

Die Vermittlungsgebühr ist seit 2004 erlaubt. Ziel war und ist es, den sogenannten Klebeeffekt zu fördern, also die Festeinstellung eines Zeitarbeiters bei einer Einsatzfirma. Zeitarbeitsfirmen würden andernfalls ihre Beschäftigten nicht – so leicht – an Einsatzfirmen abgeben. Zeitarbeitsfirma und Einsatzfirma dürfen somit vertragliche Abreden über eine angemessene Vermittlungsgebühr treffen. Was dabei angemessen ist, orientiert sich an mehreren Kriterien. Die Gebühr wird grundsätzlich geringer, je länger die Überlassung bereits läuft, je höher die Überlassungsvergütung war und je niedriger die Kosten sind, um einen vergleichbaren Arbeitnehmer zu gewinnen. Die Vermittlungsgebühr darf zugleich aber auch nicht zu hoch sein. Denn dann würde der Klebeeffekt faktisch unmöglich gemacht.

Die Praxis zeigt, dass Zeitarbeitsfirma und Einsatzfirma Vermittlungsgebühren zwar vereinbaren können – im Rahmen einer andauernden und guten Geschäftsbeziehung fordert die Zeitarbeitsfirma sie jedoch nicht immer ein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Norbert Stamm
    am 17. März 2012
    1.

    Ja, Herr Burkandt, es ist ungeheuerlich! Das ist wirklich wie Sklavenhandel! Ob es tatsächlich erlaubt ist? Der angebliche Sozialdemokrat Schröder und seine Konsorten haben ja mit ihrer Agenda 2010 so viel unsozialen Mist produziert, dass man ihnen auch das zutrauen muss. Haben Sie mal bei der Gewerkschaft nachgefragt, ob Sie durch diesen Vertrag über Ihren Kopf hinweg gebunden sind? Und was Sie noch machen können, bevor Sie hier nach Wochen eine womöglich nichtssagende Antwort bekommen?
    Jedenfalls ist das schreiendes Unrecht und eine Schweinerei!

  2. Autor Martin Kröber
    am 03. April 2012
    2.

    Bedenket, meine Herren, die ganze Welt ist ungerecht. Zum beispiel gibt es auf der Südhalbkugel ein paar Millionen Menschen in einer Art Sklavenarbeit. Wofür? Damit es UNS zu gut geht. Also wundert euch nicht,wenn es hier irgendwann genauso ist. Klingt Schlimm ist aber so.

  3. Autor Norbert Stamm
    Kommentar zu Kommentar 2 am 11. April 2012
    3.

    Es klingt nicht nur schlimm, sondern es ist auch schlimm. Deswegen muss man es aber nicht einfach hinnehmen. Man soll gegen die schlimmen Zustände der sogenannten „dritten“ Welt, was Teil der Einen Welt ist, etwas tun. Man soll auch versuchen zu verhindern, dass die Zustände bei uns angepasst, also verschlimmert werden. Ich gebe zu: Es ist nicht leicht, die Welt zu verändern und ich weiß auch nicht den Weg; aber die Scheiße einfach so schlucken – das wäre unverantwortlich und zynisch. Darum unterstütze ich die Frage von Detlef Burkandt an die Kanzlerin. Auch weil sie die richtige Adressatin ist, denn zumindest in Deutschland könnte sie etwas tun bzw. verhindern.

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