Sehr geehrter Herr Heisig,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zunächst möchten wir auf Folgendes hinweisen: Für die Arbeitgeber ist das Instrument der geringfügig entlohnten Beschäftigung keine besonders kostengünstige Form der Beschäftigung. Denn der Sozialabgabensatz liegt (außerhalb privater Haushalte) bei 28 Prozent. Also müssen andere als nur Kostenargumente für den Anstieg dieser sogenannten Minijobs mitentscheidend sein.
Zudem fehlen bislang genauere wissenschaftliche Befunde, ob Teilzeitbeschäftigung oder geringfügig entlohnte Beschäftigung tatsächlich sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung verdrängt hat. So ist in der zurückliegenden Aufschwungphase von 2005 bis 2008 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit gestiegen. Die wachsende Bedeutung der Teilzeitbeschäftigung ist insbesondere auf die steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen zurückzuführen. Teilzeitbeschäftigung erleichtert in vielen Fällen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ziel der Bundesregierung ist es, Arbeitslose dabei zu unterstützen, rasch wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden. Das gilt insbesondere für diejenigen, die spezielle Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt haben – sei es aus gesundheitlichen Gründen oder wegen mangelnder Qualifikation. Deshalb hat die Bundesregierung das Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut.
Wir wünschen auch Ihnen ein gutes Jahr 2010, Gesundheit und viel Erfolg bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.