Sehr geehrter Herr Womatschka,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung hat keinen Einfluss darauf, wer im Bundestag ein Rederecht hat. Als eigenständiges Verfassungsorgan entscheidet der Deutsche Bundestag darüber selbst. Die Geschäftsordnung des Bundestages regelt, wer wann dort sprechen kann: http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/go_btg...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 16. Mai 2012
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am 01. Juni 2012
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am 01. Juni 2012
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