Sehr geehrter Herr Politowski,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Verhandlungen über einen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union werden – wie Sie wissen - von der EU geführt; sie sind ergebnisoffen. Die Bundesregierung selbst verfolgt mit großer Aufmerksamkeit die Fortschritte. Deutschland hat ein besonderes Interesse an einer Vertiefung der Beziehungen zur Türkei und an einer Anbindung des Landes an die EU.
Die EU nahm im Herbst 2005 Beitrittsverhandlungen mit der Türkei auf. In ihrem jüngsten Fortschrittsbericht 2011 hat die EU-Kommission zwar die wirtschaftlichen und politischen Fortschritte in der Türkei gewürdigt. Gleichzeitig hat die EU weitere Reformen im Bereich des Grundrechteschutzes angemahnt - vor allem hinsichtlich der Meinungs- und Pressefreiheit, der Religionsfreiheit und im Justizwesen. Die Erfüllung dieser sogenannten „Kopenhagener Kriterien“ bleibt eine wesentliche Voraussetzung für den Beitritt der Türkei zur EU. Die von Ihnen angesprochene Frage der Religionsfreiheit hat dabei einen hohen Stellenwert.
In ihrem politischen Dialog mit der Türkei setzt sich die Bundesregierung für eine weitere Stärkung der Rechte christlicher Minderheiten in der Türkei ein.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die Eröffnung einiger Verhandlungskapitel derzeit blockiert ist. Denn die Türkei setzt das sogenannte Ankara-Protokoll nicht um; es verlangt die Öffnung der See- und Flughäfen der Türkei für Waren aus der Republik Zypern. Im Verhältnis der Türkei zur griechischen Republik Zypern gab es nach Feststellung der EU-Kommission im vergangenen Jahr noch keine Fortschritte. Und im Moment sind die auch nicht zu erwarten, denn die Türkei hat die Beziehungen zur Republik Zypern eingefroren, weil das Land am 1. Juli turnusgemäß die EU-Ratspräsidentschaft übernommen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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