Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Soziales
Rentenanpassung/Betreuungsgeld
Sehr geehrte Frau Merkel,
darf ich Ihnen als Erstes meine Hochachtung aussprechen, dass Sie am Betreuungsgeld trotz aller Widerstände und "Herdprämien"-Häme festhalten? Ich finde dies einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Anerkennung der Elternarbeit und zu mehr Wahlfreiheit für alle Eltern, wie ihre Kinder betreut werden sollen.
Des Weiteren habe ich gehört, dass Sie auch dafür sorgen wollen, dass rückwirkend die Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung für alle Kinder, auch die vor 1992 geborenen, auf 3 Jahre pro Kind erhöht werden sollen. Auch darüber bin ich erleichtert, fand ich es doch bisher sehr ungerecht, dass Studienzeiten rückwirkend aus der Rentenbiografie gestrichen wurden, während die Verlängerung der Kinder-Anrechnungszeiten seinerzeit erst ab dem Stichtag 1.1.92 eingeführt wurde. Und schließlich ist in unzureichenden Rentenregelungen ja auch der Grund für die Altersarmut vieler Mütter zu sehen. Werden Sie sich dieses Themas oder auch des Themas "Sockelrente" weiterhin annehmen? Dafür danke ich Ihnen herzlich!
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Lippmann
Kommentare (1)Schließen
am 29. November 2012
1.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.