Sehr geehrter Herr Schmieder,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Versicherte, die vor 1952 geboren sind, können wegen Arbeitslosigkeit für eine Übergangszeit weiterhin vorzeitig in Rente gehen. Sie müssen das 63. Lebensjahr vollendet und eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt haben. Die Abschläge können bis zu 7,2 Prozent betragen. Ein ungekürzter Rentenanspruch stünde dem Ziel der Bundesregierung entgegen, mehr Ältere in Beschäftigung zu bringen.
Besonders langjährig Versicherte können abschlagsfrei in Rente gehen. Das gilt für 65-Jährige, wenn sie mindestens 45 Jahre in der Rentenversicherung sind.
Die Bundesregierung lehnt eine verbindliche Beschäftigungsquote Älterer ab. Sie wäre ein überzogener Eingriff in den Arbeitsmarkt und ist zudem nicht nötig. Denn die Beschäftigungsquote ist zuletzt überdurchschnittlich gestiegen: Waren 2000 nur 37,6 Prozent der 55- bis 64-Jährigen beschäftigt, so lag die Quote 2010 bereits bei 59,9 Prozent. Immer mehr Unternehmen haben verstanden, dass eine alters- und alternsgerechte Arbeitswelt viel wert ist.
Mehr Informationen zum Thema bessere Beschäftigungschancen für ältere Menschen finden Sie unter http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Mediat...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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