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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Oliver Meineke am 22. Mai 2012
17510 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Krank durch Krippenbetreuung!

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

im Jahre 2007 wurde der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz beschlossen. Unter dem Eindruck dieser Entscheidung stieg die Nachfrage nach Tagesbetreuung von Kindern unter 3 Jahren stark an, so dass bald von einer Vollabdeckung bei Kindern ab dem 1. Lebensjahr gesprochen werden kann.

Dies ist für Kinder im Westen der Republik eine starke Veränderung, herrschte hier doch vorher der Konsens, Kinder in den stark prägenden ersten 36 Monaten zu Hause aufwachsen zu lassen.

Seit 2007 hat sich der Forschungsstand bezüglich ausserfamiliärer Gruppenbetreuung konkretisiert:

- Kinder sind mit der Gruppensituation überfordert, weil sie sich noch nicht abgrenzen können.

- Kinder erleiden häufige Trennungsschmerzen von ihren Eltern.

- Betreuerinnen können in der Gruppensituation weniger emotionale Unterstützung geben als Eltern zu Hause.

- Kinder erleiden bei Kündigungen oder Urlauben und Krankheit des Betreuungspersonals Verluste an Bezugspersonen.

Diese Punkte führen zu einer Zunahme der Empfindung des Bedrohtseins und der Hilflosigkeit der Kinder rund um den Krippenbesuch, das sich in einem veränderten Spiegel des Stresshormons Cortisol niederschlägt.

Neuere Untersuchungen legen den Schluss nahe, dass dauerhaft erhöhte Cotisolwerte in frühester Kindheit zu chronischer Stressunverträglichkeit im Erwachsenenalter führen.

Dazu meine Frage:

Von welchem Forschungsstand geht die Bundesregierung derzeit aus?

Inwiefern können - aus Ihrer Sicht - Art 6 (2) GG i.V.m. möglichen langfristigen gesundheitliche Folgen einer Krippenbetreuung die Wahlfreiheit bei der Betreuungsform einschränken?

In meiner Anfrage beziehe ich mich ausdrücklich auf die speziellen Bedürfnisse von Kindern unter 3 Jahren - nicht darüber hinaus.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

Oliver Meineke

http://www.fachportal-bildung-und-seelische-gesundheit.de...

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 03. Juli 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Meineke,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das Wohlergehen von Kindern und Familien in Deutschland ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Es ist das natürliche Recht, aber auch die Pflicht von Eltern, dafür Sorge zu tragen. Das bedeutet, dass für das Aufwachsen von Kindern, ihre Erziehung, Persönlichkeitsbildung und ihre Bindungsfähigkeit zuallererst die Eltern Verantwortung tragen. So ist es auch im Grundgesetz festgelegt. Die Bundesregierung will Väter und Mütter bei dieser Aufgabe unterstützen.

2011 wurden in Deutschland drei Viertel aller Kinder zwischen ein und drei Jahren zu Hause betreut und erzogen. Lediglich 25 Prozent aller Kinder unter drei Jahren besuchten eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Bei diesen Zahlen kann von einer „Vollabdeckung“ bei Kindern ab dem ersten Lebensjahr keine Rede sein. Eine „Vollabdeckung“ ist von der Bundesregierung auch nicht gewollt oder geplant.

Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz soll Familien unterstützen, die sich aus völlig unterschiedlichen Gründen dafür entscheiden oder entscheiden müssen, ihr Kind nicht ausschließlich selbst zu betreuen. Der Bedarf an Kinderbetreuung entsteht in jeder Familie also ganz individuell.

Wissenschaftliche Studien zu den negativen Folgen von Gruppenbetreuung außerhalb des Elternhauses nimmt die Bundesregierung sehr ernst. Es sind jedoch auch positive Effekte für Kinder festzustellen, die eine Betreuungseinrichtung besuchen.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass Eltern selbst am besten wissen, was ihrem Kind gut tut. Ob ein Kind bis zum dritten Lebensjahr besser zu Hause aufgehoben ist oder zusammen mit anderen Kindern in einer Kindertageseinrichtung, sollen daher die Eltern eines Kindes selbst entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Oliver Meineke
    am 09. Juni 2012
    1.

    Nachtrag Hirnforschung:

    Fremdbetreuung zwischen dem 3. Und 36. Lebensmonat greift in die Phase der sich entwickelnden Affektsteuerung von Kindern ein. Die schwerste affektive Störung ist die Depression.

    Als gesichert gilt, dass bei jeder bekannten Form der Depression der Spiegel der Neurotransmitter oder die Reizbarkeit der Synapsen im Gehirn verändert ist.

    Um die nachhaltig hohe Anfälligkeit für Depressionen aus frühkindlichem-Stresserleben zu verstehen, ist es sinnvoll den Mechanismus der Dysregulierung der Hypothalamus-Hypophysen-Nebenniere-Achse (HHN-Achse) nachvollziehen zu können:

    Bei gruppenbetreuten Kleinkindern wurde mit neuen Untersuchungsmethoden eine gegenüber zu Hause betreuten Kindern erhöhte Ausschüttung des Stresshormons Cortisol identifiziert, insbesondere an Nachmittagen. Je länger die Verweildauer in der Krippe, die tägliche, als auch die Gesamtverweildauer betreffend, umso deutlicher ist der Unterschied,.

    Dauerhaft auftretende Cortisol-Ausschüttungen können empfindliche Regionen des Gehirns selbst schädigen. Hierbei wird der Hippocampus in Mitleidenschaft gezogen und Störungen der kognitiven Verarbeitungsprozesse, wie sie bei Depressionen vorkommen, lassen sich funktionell diesem Gehirnareal zuordnen.

    Diese Störungen korrelieren mit einer erhöhten Konzentration von Cortisol im Hippocampus – sie tritt als Folge von nachhaltigen Stresseinflüssen auf. Das Cortisol scheint für die Ausdünnung von Dendriten und damit der Veränderung der Reizbarkeit der Synapsen verantwortlich zu sein.

    Dieses Phänomen tritt verstärkt auf bei Stressbelastung während des hohen kortikalen-Entwicklungstempos, das im frühkindlichen-Alter bis etwa zum 4. Jahr anhält.

    Inwiefern dieser Mechanismus durch die Fähigkeit des Hippocampus, von sich aus wieder neue Nervenzellen zu bilden gemindert wird, oder ob die beobachtete verminderte Bildung von Neuzellen der chronischen-Stressbelastung entspringt, ist noch nicht hinreichend erforscht.

    Um eine Größenordnung der potenziellen Auswirkungen dieses Prozesses zu geben: Das Risiko, in seiner Lebensspanne einmal an einer schweren-depressiven-Episode zu erkranken ist z.B. in Frankreich – dem Land, das der deutschen-Krippenoffensive Pate stand - doppelt so hoch wie in Deutschland: 21 statt 10% (lt. WHO).

    Mit freundlichen Grüßen,

    Oliver Meineke

    Quellen:

    http://www.nature.com/nrn/journal/v10/n6/abs/nrn2639.html

    http://www.fachportal-bildung-und-seelische-gesundheit.de...

    http://www.biomedcentral.com/1741-7015/9/90/table/T2

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