Sehr geehrter Herr Lemke,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Meinungs- und Pressefreiheit ist in unserem Land durch Artikel 5 des Grundgesetztes geschützt. Wenn Sie mit der Berichterstattung über Arbeitslose nicht einverstanden sind, können Sie Ihre Beschwerde direkt an das betreffende Medium richten, zum Beispiel in Form eines Leserbriefes an die betreffende Zeitung.
In Deutschland gibt es ein umfassendes System der sozialen Sicherung. Es ist eine der Grundfesten der sozialen Marktwirtschaft. Jeder hat Anspruch auf medizinische Versorgung und auf Grundsicherung beim Lebensunterhalt. Für diejenigen, die nicht aus eigener Kraft – durch ihre Berufstätigkeit – für sich und ihre Familie sorgen können, springt die Gemeinschaft ein. Wer in unserem Land in Not gerät, soll dennoch ein menschenwürdiges Leben führen können. Deutschland wird im Ausland um sein gut funktionierendes soziales Netz beneidet.
Wer nicht aus eigener Kraft seine Notlage überwinden kann, bekommt Sozialhilfe. Dazu gehören auch Obdachlose. Sozialhilfe kann als persönliche Hilfe, als Geldleistung oder als Sachleistung erteilt werden.
Die Grundsicherung hilft erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Zeit zu überbrücken, bis sie eine Arbeit gefunden haben. Ziel ist es, dass jeder seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Das bedeutet auch, dass Arbeitssuchende von sich aus Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Die Höhe des Regelsatzes für die Grundsicherung wurde 2010 neu berechnet. Grundlage für die Regelsätze sind Daten des Statistischen Bundesamtes. Die Regelsätze werden jährlich fortgeschrieben. Zum 1. Januar 2013 kommt die reguläre jährliche Anpassung. Sie orientiert sich an der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2011 bis Juni 2012 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.
Alle Kinder in bedürftigen Familie haben zusätzlich zur Grundsicherung einen Rechtsanspruch auf Bildungsförderung und soziale Teilhabe. Die Bundesregierung hat 2011 das Bildungspaket verabschiedet. Kinder aus ärmeren Familien sollen z.B. an einem Klassenausflug in den Zoo oder ins Theater teilnehmen können. Zehn Euro Zuschuss gibt es für den Monatsbeitrag im Sportverein oder in der Musikschule.
Leistungen zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit werden bis zum Alter von 18 Jahren bezahlt. Wer Grundsicherung bezieht, stellt den Antrag für das Bildungspaket im Jobcenter.
Mehr über Regelsätze zur Grundsicherung und die Leistungen des Bildungspakets: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2011/09/...
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/regelsatz-bp-bu...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 02. Juni 2012
1.
am 05. Juni 2012
2.
Kommentar zu Kommentar 2 am 10. Juni 2012
3.
am 12. Juni 2012
4.
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