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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Martin G. am 14. Mai 2012
10480 Leser · 2 Kommentare

Innenpolitik

Anwaelte-Abmahner-Abzocker

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
wann werden Sie gegen die unangemessenen Abmahnwellen obiger Klientel etwas unternehmen? Oder anders herum gefragt, ist die Lobby der Anwälte auch in Ihren Reihen so stark, dass es auch ihnen nicht moeglich ist, dass kleine Privatleute mit riesigen Streitwerten ungestraft in Angst und Schrecken versetzt werden dürfen?
P.S. Alle Anwaelte welche als Politiker taetig, moechte ich nicht als Lobbyisten bezeichnen. Nein nein, die nicht! ;-((

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 15. Juni 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Guardini,

vielen Dank für Ihre Frage an die Bundeskanzlerin, die wir in ihrem Auftrag beantworten.

Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit viele gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher auf den Weg gebracht und wird dies auch in Zukunft tun. Konkret ist ein neues Gesetz geplant, das unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Telefonwerbung, Abmahnwesen, Inkassowesen und datenschutzrechtliche Einwilligungen eindämmen soll.

Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums: http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2011/201111...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Bea Schmidt
    am 17. Mai 2012
    1.

    Ich glaube nicht, dass sich da etwas ändern wird, im Gegenteil - die Impressumspflicht z.B. macht es erst möglich, dass durch die "ladungsfähige Adresse" Kleinstunternehmer abgezogen werden können, die auch nur einen Fehler begehen... Man hat einen lukrativen Geschäftszweig entdeckt und kassiert schamlos Leute ab; darf sich völlig legal bereichern! Vor allen Dingen ist es ein Unding, dass Privatleute Menschen "abmahnen" und abzocken können. Ich hatte hierzu schon einmal eine Frage gestellt und leider keine befriedigende Antwort erhalten, leider...

  2. Autor Jerko Usmiani
    am 29. Mai 2012
    2.

    Werte Frau Schmidt,

    seien Sie versichert, dass eine "Privatperson" keinen Gewerbeitreibenden abmahnen darf. Die Regelungen zur Abmahnung, die übrigens schon immer anwaltliches Standesrecht waren, machen durchaus Sinn. Denn wenn ein Gewerbetreibender z.B. kein Impressum hat, wie soll sein Kunde sich im Problemfalle an eben diesen wenden können ? Genau deshalb ist es den Gewerbetreibenden im Sinne der gegenseitigen Fairness auch erlaubt, sich gegenseitig abmahnen zu können. Und hierfür werden normalerweise Anwälte bemüht.

    Wenn sich ein Gewerbetreibender allerdings nicht vorab ausreichend informiert und dann ggf. abgemahnt wird,, dann vermag ich da keine Schuld beim Gesetzgeber zu erkennen, der damit letztlich nur die Verbraucher schützen möchte.

    VG JU

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