Sehr geehrter Herr Alge,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Menschenrechte zu schützen und für ihre Achtung weltweit einzutreten, ist eine zentrale Aufgabe der deutschen Außenpolitik. Im Fokus des internationalen Engagements der Bundesregierung steht dabei nicht nur, dem Menschenrechtsschutz international einen institutionellen und politischen Rahmen zu geben. Sondern vor allem der Schutz derjenigen, die von Menschenrechtsverletzungen bedroht und betroffen sind.
Das heißt in der Praxis ganz konkret: Menschenrechte zu schützen, ist ein Auftrag für alle Politikbereiche. Die Bundesregierung versteht auch die Entwicklungspolitik als praktische Menschenrechtspolitik. Sie sieht in der Verwirklichung der Menschenrechte den Schlüssel zu nachhaltiger Armutsbekämpfung.
Ihre Unterstellung einer "Verschleuderung von Volkkapital zur militärischen Unterstützung" weisen wir mit Nachdruck zurück.
Der Verteidigungshaushalt 2012 umfasst Ausgaben in Höhe von rund 31,87 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anteil von 10,4 Prozent des Bundeshaushalts. Weitere Angaben dazu finden Sie hier: http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYwxDoMwDAB_FCO...
Auch Ihre Unterstellung, die Bundeskanzlerin als "sogenannte Vertreterin der Volkes" sei eine Unterstützerin "des Kriegsmaterials", weisen wir entschieden zurück. Die Bundesregierung prüft alle Anträge für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Einzelfall – unter sorgfältiger Abwägung der außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischen Argumente. Grundlage dafür sind die "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" aus dem Jahr 2000 und der "Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern".
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 08. Juni 2012
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