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Beantwortet
Autor Tassilo Alge am 22. Mai 2012
16677 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

UN Chara - Welthunger - Fremd Militär Unterstützung!?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel,

in meiner Funktion als Botschafter und Medienbeauftragter des ZMR (Zentrum für Menschenrecht Austria), wünsche ich mir eine Antwort, zur Ihrer Verschleuderung von Volkkapital zur militärischen Unterstützung, wenn auf der anderen Seite Abermillionen an Hunger sterben. Ich agiere hier im Bekenntnis des Deutschen Volkes, nach Artikel 1 GG und Artikel 3, Staatsvertrag Wien 1955.

http://www.verfassungen.de/at/staatsvertrag55.htm
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Sie als sogenannte Vertreterin der Volkes, sind der UN Carta verpflichtet, in welcher unter Artikel 73, als oberste Grundlage die Unterstützung der Menschen steht und nicht des Kriegsmaterials.

http://www.un.org/Depts/german/un_charta/charta.pdf

Nun stelle ich Ihnen somit die Frage, warum Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, sondern Gelder für das genaue Gegenteil einsetzen.

Eine Studie aus den Anfang 90er Jahren belegt das mit ca. 50% einer weltweiten Jahresausgabe für Rüstung, ein 5 Jahresplan für die ganze Weltfinanziert würde, um den Hunger und die Energieprobleme zu lösen.

Kann es nicht sein, dass dies "DIE EINZIGE AUFGABE IST" die Sie mit allen anderen Staaten, mit denen Sie angeblich zusammenarbeiten, umzusetzen sollten?

Oder kann es sein, dass Sie mehr die Wirtschafts-, als die Volksinteressen vertreten, für die Sie aber oberste Priorität hätten.

Hier ein Auszug aus dem Art. 73 der UN Chara: "Sie übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit das Wohl dieser Einwohner aufs äußerste zu fördern" umzusetzen."

Gerne erwarte ich Ihre Antwort, warum dies nicht an erster Priorität Ihrer Tagesordnung steht.

Mit respektvollen Grüssen,

Tassilo Alge

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 03. Juli 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Alge,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Menschenrechte zu schützen und für ihre Achtung weltweit einzutreten, ist eine zentrale Aufgabe der deutschen Außenpolitik. Im Fokus des internationalen Engagements der Bundesregierung steht dabei nicht nur, dem Menschenrechtsschutz international einen institutionellen und politischen Rahmen zu geben. Sondern vor allem der Schutz derjenigen, die von Menschenrechtsverletzungen bedroht und betroffen sind.

Das heißt in der Praxis ganz konkret: Menschenrechte zu schützen, ist ein Auftrag für alle Politikbereiche. Die Bundesregierung versteht auch die Entwicklungspolitik als praktische Menschenrechtspolitik. Sie sieht in der Verwirklichung der Menschenrechte den Schlüssel zu nachhaltiger Armutsbekämpfung.

Ihre Unterstellung einer "Verschleuderung von Volkkapital zur militärischen Unterstützung" weisen wir mit Nachdruck zurück.

Der Verteidigungshaushalt 2012 umfasst Ausgaben in Höhe von rund 31,87 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anteil von 10,4 Prozent des Bundeshaushalts. Weitere Angaben dazu finden Sie hier: http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYwxDoMwDAB_FCO...

Auch Ihre Unterstellung, die Bundeskanzlerin als "sogenannte Vertreterin der Volkes" sei eine Unterstützerin "des Kriegsmaterials", weisen wir entschieden zurück. Die Bundesregierung prüft alle Anträge für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Einzelfall – unter sorgfältiger Abwägung der außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischen Argumente. Grundlage dafür sind die "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" aus dem Jahr 2000 und der "Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern".

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Tassilo Alge
    am 01. Juni 2012
    1.

    Ich möchte mich hier noch für meine Rechschreibfehler in dem Schreiben entschuldigen, doch möchte ich hinzufügen,das ich ein Mann der Tatenbin und nicht unbedingt der Rechtschreibung.

    Somit bitte ich hier um gnädiges darüber hinweg sehen.

    Tassilo

  2. Autor Oliver Meineke
    am 03. Juni 2012
    2.

    Hallo Herr Alge,

    wenn ich die UN-Charter richig verstehe, bezieht sich Art. 73 lediglich auf Gebiete, die keiner hoheitlichen Autorität eines bestimmten Staates unterliegen.

    Die Passage "Sie übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit das Wohl dieser Einwohner aufs äußerste zu fördern" bezieht die UN-Charter damit ausschließlich auf Territorien, in denen keine Zentralgewalt ausgeübt wird. Diese mag es 1949 gegeben haben, heute ist mir kein derartiges Gebiet bekannt.

    Frau Merkel dürfte Kraft ihres Amtes kaum Einfluss auf dererlei Gebiete haben. Insofern scheint mir die von Ihnen vorgegebene Richtlinie als Maßstab für politisches Handeln weder geeignet noch verpflichtend.

    Es würde mich verwundern, wenn die Bundesregierung Ihre Anfrage beantworten würde, eine schlüssige Begründung für den von Ihnen vorgebrachten Anspruch scheint aus meiner Sicht zu fehlen.

    Sollte ich mich irren, wäre ich für eine aufklärende Information Ihrerseits dankbar.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grfüßen,

    Oliver Meineke

  3. Autor Tassilo Alge
    am 04. Juni 2012
    3.

    Guten Abend Hr. Meineke,

    schön das sich auch jemand die Zeit nimmt, kritisch nachzufragen.

    anbei hier die Hinweise die Sie hier weiterführen werden:

    Durch das Dritte Reich, sind die Menschen (Volksdeutsche) seit Ende des Zweiten Weltkrieges in der Bundesrepublik in Deutschland und in Österreich, geschäftliche Unternehmen ( SHAEF-Gesetz 52b, Potsdamer Abkommen III 15 )

    „… seit dem 8. Mai. 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“ (Wolfgang Schäuble, 18. November 2011, European-Banking-Kongreß Frankfurt)

    siehe Art. 116 GG - Deutscher im Sinne des Grundgesetztes ist wer, ....... in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

    http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_133.html

    http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html
    http://gedankenfrei.wordpress.com/2008/04/21/feahsgesetz5...

    Ich hoffe Ihnen damit Ihre Fragen beantwortet zu haben, wenn Sie weitere Fragen zu diesem oder ähnlich Themen haben, würde mich eine Nachricht an folgende Mail freuen.

    media@menschenrecht.at

    In respektvollen Grüssen,

    Tassilo

  4. Autor Oliver Meineke
    am 07. Juni 2012
    4.

    Hallo Herr Alge,

    vielen Dank für Ihre Antwort!

    Wenn ich diese und Ihre Anfrage recht verstehe, soll Deutschland keine Streitkräfte unterhalten, weil es seit 1945 de facto niemals völlig souverän war und daher keine Selbstregierung besitzt. Die Bundeswehr wäre somit eine Gruppe von Freischärlern, da ihre Befehlshaber nicht von einem Souverän ernannt werden.

    Abgesehen davon, dass ich Ihr Ziel, Armut und Hunger zu bekämpfen und kriegerische Auseinandersetzungen zu vermeiden unterstützenswert finde, so glaube ich angesichts der gelebten Praxis nicht, dass solche Spitzfindigkeiten zu einem Umdenken führen werden.

    Da ich aber Erfahrung mit erfolglosen Ansinnen an die Bundesregierung habe, fühle ich mich Ihnen verbunden und wünsche auch Ihnen viel Glück.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Oliver Meineke

  5. Autor Tassilo Alge
    am 08. Juni 2012
    5.

    Hallo Hr. Meineke,

    so nun verstehe ich auch Ihren Einwand, habe auch erst gerade bemerkt das dieser Punkt oben fehlt, wird wohl durch "past and copy" verloren gegangen sein, da das Schreiben nur eine gewissen Anzahl Worte begrenzt ist.

    In diesem Sinne muss ich hier nun ergänzen, das es nicht um Deutsches Militär geht, welches das hier mit ca. 500 Million Euro unterstützt werden soll, Fr. Merkel hat dies den Afghanistan zugesagt, und will es dem dortigen Militär geben.

    Es geht eben nicht um das Militär des deutschen Volkes.

    Danke das Sie so kritisch nachfragen, damit ich auch noch diese erklären durfte.

    In respektvollen Grüssen,

    Tassilo Alge

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