Sehr geehrter Herr Schuldt,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag von Bundeskanzlerin Merkel beantworten.
Gentechnik darf nur zum Wohl und zum Nutzen von Mensch und Umwelt eingesetzt werden. Deshalb dürfen in der Europäischen Union (EU) gentechnisch veränderte Pflanzen und Lebensmittel nur in den Verkehr gebracht werden, wenn nach umfassender wissenschaftlicher Prüfung davon auszugehen ist, dass sie keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier oder Umwelt haben.
Um die Rechte des Verbrauchers zu schützen, besteht eine grundsätzliche Pflicht zur Kennzeichnung von Futter- und Lebensmitteln, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden, diese enthalten oder daraus bestehen. In der Regel sind solche Lebensmittel in Deutschland jedoch nicht auf dem Markt.
In der EU sind derzeit nur der gentechnisch veränderte Mais MON 801 und die Kartoffel Amflora zum Anbau zugelassen. In Deutschland wird derzeit nur Amflora angebaut, der Anbau von Mais MON 810 ist seit 2009 verboten. Welche Maßnahmen notwendig sind, um zu gewährleisten, dass gentechnisch veränderte Kulturen nicht gentechnisch veränderte beeinflussen, hängt vor allem von der jeweiligen Pflanze ab. Für Mais gilt in Deutschland, dass dafür Mindestabstände zwischen Feldern, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden und konventionellen oder ökologischen Anbauflächen eingehalten werden müssen (150 Meter zu konventionellen Pflanzenkulturen, 300 Meter zu ökologischem Anbau). Gentechnisch veränderter Raps, dessen Pollen weit getragen wird, darf z.B. in der EU nicht angebaut werden.
Die Gentechnik bietet viele Chancen und Möglichkeiten. Dabei geht es nicht nur um die Entwicklung von Pflanzen zum Anbau unter schwierigen Bedingungen, wie Trockenheit oder salzhaltige Böden, sondern auch um solche, die als Grundstoff für Medikamente oder für die Gewinnung industrieller Rohstoffe dienen können. Zahlreiche Forschungsprojekte zur biologischen Sicherheit begleiten deshalb die Entwicklungen der Bio- und Gentechnik. Oberste Priorität hat immer der Schutz von Mensch und Umwelt.
Mehr Informationen: http://www.bmelv.de/DE/Landwirtschaft/Pflanze/Gentechnik/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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