Sehr geehrter Herr Peter,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zur Frage der Diäten von Abgeordneten kann die Bundesregierung nicht Stellung nehmen. Bitte wenden sich dazu an den Deutschen Bundestag bzw. Ihren Landtag.
Ihre Behauptung einer „Abzockerei“ weisen wir zurück. Steuern zahlen die Bürgerinnen und Bürger nach ihrem Einkommen oder Vermögen. Empfänger von steuerfinanzierten Leistungen wie Arbeitslosengeld II / Grundsicherung, die sich nach der Bedürftigkeit richten, zahlen aufgrund der Höhe Ihres Einkommens in der Regel keine Einkommensteuer. Die Grundsicherung für Alleinstehende ist seit 1. Januar 2012 um insgesamt zehn Euro monatlich erhöht worden. Ein alleinstehender Erwachsener erhält jetzt 374 Euro. Mehr Informationen: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2011/09/...
Seit 2011 gibt es das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen. Anspruch haben auch Kinder, deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Jedem Kind steht pro Schuljahr ein Zuschuss von 100 Euro für Schulmaterial zu. Das Bildungspaket beinhaltet Zuschüsse für ein warmes Mittagessen in der Schule oder in der Kita sowie bis zu 10 Euro pro Monat zur Teilnahme in einem Sportverein oder einer Musikschule.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 29. Juni 2012
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am 01. Juli 2012
2.
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